Düsseldorf Nierenkranker Flüchtling darf wieder hoffen

Düsseldorf · In den Fall des an Niereninsuffizienz erkrankten Basel Houshan kommt Bewegung. Die Ärztekammer soll ihre Position inzwischen überdenken, da die Rechtsgrundlage eine andere ist als angenommen.

 Basel Houshan aus Syrien muss drei mal wöchentlich an die Dialyse.

Basel Houshan aus Syrien muss drei mal wöchentlich an die Dialyse.

Foto: Houshan

Nachdem die Uni-Klinik den Fall des 22-Jährigen, dessen Brüder bereits sind, ihm ein Organ zu spenden, zu einer erneuten Prüfung an die Rechtsabteilung gegeben hat, rückt nun auch die Bundesärztekammer von ihrer Position ab, nach der weder die Organspende der gesunden Brüder noch die Transplantation für den Erkrankten möglich sei.

Man habe nicht gewusst, dass der Patient und seine Brüder als syrische Christen, die vor dem Bürgerkrieg flüchten mussten, in Deutschland subsidiären Schutz genießen. Das bedeutet, Zugang zum Arbeitsmarkt, Anspruch auf Sozialleistungen und die unproblematische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. "Das ändert die Sachlage", teilte die Ärztekammer dem ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer mit, der sich für Basel und seine Brüder einsetzt. Sollte die Kammer zu dem Schluss kommen, dass ihre grundsätzliche Position, Flüchtlinge nicht auf die Transplantations-Warteliste zu setzen, für Basel nicht zutrifft, hätte die Universitätsklinik die Möglichkeit, ihn zu operieren. Bislang hatte die Klinik das unter Berufung auf die Rechtslage ablehnen müssen.

Die Aufnahme auf die Warteliste ist verpflichtend auch für Patienten, denen ein naher Angehöriger eine Niere oder einen Teil der Leber spendet. Mit dieser Vorschrift im Transplantationsgesetz soll beispielsweise Organhandel vorgebeugt werden. Die Bundesärztekammer hatte im vergangenen Sommer festgelegt, das Flüchtlinge im Status von Asylbewerbern keinen Anspruch auf einen Platz auf dieser Warteliste haben.

(sg)
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