Düsseldorf Neue Runde im Rheinbahn-Prozess?

Düsseldorf · Wochen nach dem Urteil gegen einen Ex-Rheinbahn-Mitarbeiter (58) wurde gestern bekannt, dass dessen Verurteilung zu 18 Monaten Bewährungsstrafe wegen Vorteilsannahme und Untreue womöglich nicht das letzte Wort war.

Nach Informationen unserer Redaktion hat der Angeklagte inzwischen Rechtsmittel gegen den Schuldspruch eingelegt. Eine Strafkammer hatte neben der Bewährungsstrafe nämlich auch verfügt, dass fast 350.000 Euro aus dem Vermögen des Angeklagten als Teil einer mutmaßlichen Beute abgeschöpft werden sollen.

Im Prozess hatte der 58-Jährige zugegeben, fast fünf Jahre lang bis 2011 die Aufträge zur Anbringung von Werbefolien an Rheinbahn-Bussen und -Bahnen an eine Firma dirigiert zu haben, die formell seiner Frau gehörte, laut Anklage aber faktisch von ihm geführt wurde. Er habe darin nichts Frevelhaftes gesehen, sagte er. Und das Gericht hatte zu Verhandlungsbeginn im April betont, dass der Rheinbahn durch jene Folien-Aufträge kein messbarer wirtschaftlicher Schaden entstanden sei. Bezahlen ließ der Mitarbeiter des Controllings laut Anklage die Rheinbahn rund 45.000 Euro für Eintrittskarten zu Fortuna-Spielen und ins Apollo-Varieté, die er auf Nachfrage von Lizenzfirmen erhalten und dann für eigene Zwecke verwendet habe. Wenn jene Lizenzfirmen ihre Kosten dafür bei der Rheinbahn einreichten, so die Staatsanwaltschaft, dann habe der 58-Jährige die Begleichung dieser Karten aus der Rheinbahn-Kasse abgesegnet. Ob das Unternehmen je versucht hat, Gelder von dem Ex-Mitarbeiter nach dessen Entlassung im August 2011 zurückzuholen, ist nicht bekannt.

(RP)
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