Düsseldorf Neubau auf alter Düsselgrün-Brache

Düsseldorf · Stadtteilpolitiker der Bezirksvertretung 3 tagen morgen im Bürgerhaus Bilk.

 An der Haifastraße pflegten HobbyGärtner (hier im Sommer) einen Gemeinschaftsgarten.

An der Haifastraße pflegten HobbyGärtner (hier im Sommer) einen Gemeinschaftsgarten.

Foto: Anne Orthen

3 (arc) Morgen tagt die Bezirksvertretung 3 (Bilk, Unterbilk, Oberbilk, Flehe, Volmerswerth, Friedrichstadt, Hafen Hamm) ab 17 Uhr im Bürgerhaus Bilk an der Bachstraße 145.

Was steht unter anderem auf der Tagesordnung? 1.) Neubau eines Bürogebäudes an der Haifastraße 2.) Aufzug Bachstraße Warum sind diese Themen wichtig für die Bürger? 1.) 2012 fingen eine Reihe ambitionierter Hobby-Gärtner auf einer Brache an der Haifastraße an, einen Gemeinschaftsgarten mit Hochbeeten zu errichten. Drei Jahre später mussten sie umziehen, da das Gelände bebaut werden sollte.

Das wird nun sehr wahrscheinlich geschehen, denn in der Sitzung wird der Bauantrag für den Neubau eines Gebäudes mit "gemischter sozialer" Nutzung vorgestellt. Das betreffende Grundstück ist die letzte verbliebene Baulücke an der in den 1990er und 2000er Jahren entwickelten Haifastraße gegenüber dem IHZ-Park. Gemäß der vorliegenden Planung soll an der Haifastraße die im Bebauungsplan vorgesehene Blockrandbebauung als fünfgeschossige Straßenrandbebauung mit einem Staffelgeschoss entstehen. Im Erdgeschoss sowie dem ersten und zweiten Obergeschoss soll ein Autismus-Kompetenz-Zentrum mit den dazu gehörenden Büro-, Therapie- und Sozialräumen angesiedelt werden. Im dritten und vierten Obergeschoss entstehen dem Autismus-Zentrum angegliederte Appartements, deren Bewohner qualifiziert betreut werden sollen. Zusätzlich werden im vierten und fünften Obergeschoss eine Wohnung und eine Wohngemeinschaft für Beschäftigte des Betreibers errichtet. 2.) Ende August ging der Aufzug an der Bachstraße 117-137 für zehn Tage in Betrieb, seither steht er still. Vor diesem Hintergrund will die SPD in der Sitzung fragen, über welche Möglichkeiten die Verwaltung verfüge, die vertraglich getroffenen Vereinbarungen mit dem Bauherrn durchzusetzen. Und: "Welche technischen Möglichkeiten gibt es, die Störanfälligkeit des Aufzugs zu reduzieren?"

(RP)
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