Düsseldorf Nachbarn stritten sich wegen nächtlichen Lärms

Düsseldorf · Mehrmals soll ein 48-jähriger Gastronom im Januar seinem Nachbarn ins Gesicht geschlagen haben, als dieser sich über nächtlichen Lärm beschweren wollte. Dafür wurde der vorbestrafte Gastronom im Oktober zu neunzig Tagessätzen à vierzig Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Dagegen war er in Berufung gegangen, was gestern jedoch vom Gericht abgelehnt wurde.

Der Nachbar erklärte, er habe sich schon öfter beim Angeklagten und beim Vermieter über Lärmbelästigung beschwert. Als der Installateur und seine schwangere Frau im Januar gegen vier Uhr nachts wieder von Lärm geweckt wurden, habe er sich direkt beschweren wollen. Nachdem er bei dem Angeklagten geklopft habe, habe dieser die Tür geöffnet und ihm dreimal ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen. Das stritt der Angeklagte ab. Es habe nur eine Schubserei gegeben. Die Verlobte des Gastronomen sagte aus, ihr Nachbar habe die zuschlagende Tür ins Gesicht bekommen und sich so seine Verletzungen zugezogen, wegen derer er eine Woche lang krankgeschrieben war.

Dem Polizisten, der den Fall aufgenommen hatte, erschien die Version des Installateurs glaubhafter. Dieser Ansicht folgte auch die Richterin. Sie milderte jedoch die Strafe in siebzig Tagessätze.

(nes)
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