Düsseldorf Mutter soll Kita-Personal wüst beschimpft haben

Düsseldorf · Wegen grob ungebührlichen Verhaltens der Mutter ist ein dreijähriges Mädchen fristlos aus einer Kita rausgeflogen. So hat das Kita-Personal Ende 2014 den Rausschmiss für Mutter und Tochter begründet, hat gegen die Mutter gar ein Hausverbot verhängt.

Dagegen zieht die Mutter jetzt vors Amtsgericht, will 1850 Euro Zusatzaufwand für die Betreuung ihres Kindes einklagen. Mitte August treffen sich die Beteiligten wieder. Dann will der Richter beide Seiten anhören.

Seit März 2013 war das Mädchen (damals nicht mal ein Jahr alt) in jener Kita betreut worden. Und zwar so gut, dass die alleinerziehende Mutter den Vertrag mit der Kita im September 2014 verlängert hat. Doch nur zwei Monate später kam der Eklat. Das Personal gibt an, das Mädchen habe sich in den Kita-Räumen am Vormittag wohl wegen einer Magen-Darm-Grippe mehrfach übergeben. Gegen Mittag sei die Mutter informiert und gebeten worden, ihr Kind abzuholen. Darüber sei die junge Frau aber offenbar so erbost gewesen, dass sie schon am Telefon üble Beschimpfungen ausgestoßen habe. Sie soll erklärt haben, sie sei gerade im "Home-Office" für einen Express-Versand tätig, könne sich um ihre Tochter nicht kümmern.

Als die Mutter wenig später dann doch an der Kita eintraf, habe sie quer auf dem Bürgersteig geparkt, gehupt und dann lauthals verkündet: "Ich bezahle euch Ausländer, damit ihr in Deutschland bleiben könnt. Ihr seid eine Drecks-Einrichtung, ich melde das dem Jugendamt, mache diese Drecks-Bude zu!" Auch an der Kita-Tür soll die Mutter eine der Mitarbeiterinnen übel beschimpft, gegen die Tür getreten und gebrüllt haben. Dafür hat die Kita-Leitung nun Zeugen benannt.

Das kranke Kind nahm die Mutter danach mit, alle Sachen des Mädchens gab die Kita-Leitung über eine andere Mutter zurück, hat auch das Essengeld für die Dreijährige erstattet. "Aus wichtigem Grund und fristlos" hat die Kita den Betreuungsvertrag dann gekündigt. Doch die Mutter bestreitet, jemals ausfällig geworden zu sein. Weil sie erst im Januar einen neuen Betreuungsplatz gefunden habe und deswegen 148 Stunden (zu je 12,50 Euro) nicht habe arbeiten können, solle die Kita den Arbeitsausfall von 1850 Euro plus 255,85 Euro Anwaltskosten ersetzen. Der Prozess beginnt am 18. August.

(wuk)
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