Düsseldorf Mops durch Not-Operation gerettet

Düsseldorf · Eigentlich dachte André D., er habe Glück im Unglück: Sein Hund musste nach einem Gift-Unfall einer teuren Behandlung unterzogen werden - 1500 Euro kostete die Not-OP. Aber D. hatte für diesen Fall eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen. Glaubte er zumindest. Denn jetzt streitet er mit dieser Versicherung vor Gericht.

Es war beim Gassigehen passiert: In einem unbeobachteten Moment erlag der Mops von André D. den Verlockungen einer hübschen Blume und fraß sie auf. Leider war das Gewächs hochgradig giftig für den Hundekörper. Der zwei Jahre alte Mops bekam Krämpfe, verdrehte die Augen, schwebte in Lebensgefahr. André D. fuhr sofort mit ihm in die Tierklinik nach Erkrath. Mittels einer Punktion wurde dem Tier dort Hirnwasser entnommen - und die Folgen des Gifts wurden gestoppt.

Die Rechnung über 1500 Euro schickte André D. seiner Tierversicherung mit der Bitte um Erstattung. Doch die lehnte ab und verwies aufs Kleingedruckte. Versichert sei der Mops des Düsseldorfers für den Fall einer Operation heißt es dort. Und die Erkrather Tierärzte hätten den Mops ja schließlich nicht operiert, sondern lediglich punktiert, die Behandlung erfolgte also "ohne Schnitt". Und die sei aus André D.s Versicherungsvertrag ausgeschlossen. Das will sich der Hundebesitzer nicht gefallen lassen und zog vors Amtsgericht.

Die Zivilkammer nahm gestern die Argumente beider Seiten zur Kenntnis, ließ aber nicht erkennen, zu welcher der beiden Darstellungen sie tendiert. Am 18. Januar soll eine Entscheidung verkündet werden. Bis dahin bleibt André D. zumindest ein Trost: Sein Mops ist wieder ganz gesund.

(sg)
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