Düsseldorf Mitschüler des Sohnes geohrfeigt: Bewährungsstrafe

Düsseldorf · Mit 300 Euro Strafe auf Bewährung hat das Amtsgericht gestern den Prozess gegen eine angeblich schlagkräftige Mutter (27) eines Förderschülers (7) beendet. Die Frau gab zu, einen 13-jährigen Mitschüler ihres Sohnes im März 2014 an einer Straßenbahnhaltestelle nach einem Streit geohrfeigt zu haben. Dafür wurde sie jetzt verwarnt. Die Strafe für diese Körperverletzung wird erst fällig, falls sie demnächst erneut eine Straftat begeht. Beim Abholen ihres Kindes von der Förderschule habe ihr Junge damals weinend vom Mobbing mehrerer Mitschüler erzählt.

Als die Mutter samt Kind und Lebensgefährte dann zur Bahnhaltestelle kam, saß dort jene Clique von Mitschülern. Die Frau sagte, sie habe eine Klärung zwischen den Kindern angestrebt, das Gespräch mit den Mitschülern gesucht. Stattdessen kam es aber erneut zu Kabbeleien der Kinder. Die Mutter soll dabei, so die Anklage, kräftig mitgemischt, einen der Jungs geschubst, einem anderen eine Ohrfeige versetzt haben. Das sei aber nicht absichtlich gewesen, denn dieser 13-Jährige habe eine "ruckartige Bewegung" gemacht, so dass sie den Arm hochgerissen habe.

"Eine Schreck-Reaktion, etwas ungeschickt", so ihr Anwalt. Es sei "absurd", dass die Mutter als Rechtshänderin mit links gehauen haben soll. Der Richter fand aber, dass die Mutter den 13-Jährigen damals absichtlich traf. Zumal sie wegen Körperverletzung und zwei Beleidigungen schon vorbestraft war. Die Geldstrafe für die Ohrfeige könnte ihr nach einer Frist dennoch erlassen werden, wenn sie jetzt keine weiteren Straftaten mehr begeht.

(wuk)
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