Düsseldorf Millionenklage gegen Helge Achenbach wird neu verhandelt

Düsseldorf · Die Aldi-Nord-Erben fordern Schadenersatz von Berthold Albrechts ehemaligem Kunstberater. Das Oberlandesgericht hatte das erste Urteil aufgehoben. Jetzt sagen erneut frühere Geschäftspartner aus.

 Helge Achenbach wurde wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Seit Herbst ist er Freigänger in der JVA Moers, die er tagsüber verlassen darf, um einem Job in der Flüchtlingsbetreuung bei der Düsseldorfer Diakonie nachzugehen.

Helge Achenbach wurde wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Seit Herbst ist er Freigänger in der JVA Moers, die er tagsüber verlassen darf, um einem Job in der Flüchtlingsbetreuung bei der Düsseldorfer Diakonie nachzugehen.

Foto: Andreas Bretz

Seit Helge Achenbach im Juni 2014 am Flughafen verhaftet wurde, steht der Name des ehemaligen Kunstberaters immer wieder in den Terminlisten des Landgerichts. Auch diese Woche hat eine Zivilkammer verhandelt.

Worum geht es im aktuellen Verfahren? Um Schadenersatz, den die Familie des verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht von Helge Achenbach verlangt. Er war ja in Essen wegen Betrugs unter anderem an Albrecht verurteilt worden, hatte seinem einst besten Kunden durch verdeckte Provisionen und gefälschte Rechnungen rund 20 Millionen Euro zuviel berechnet. Dieses Geld will Albrechts Familie zurück.

War diese Forderung nicht längst geklärt? Jein. Noch bevor das Landgericht Essen Achenbach im Januar 2015 schuldig sprach, hatte ein Düsseldorfer Zivilrichter die Forderung anerkannt und Achenbach zur Zahlung verurteilt. Dieses Urteil war vom OLG als fehlerhaft aufgehoben worden, das Verfahren wird jetzt neu aufgerollt.

In welchem Umfang? Im ersten Prozess hatte die Zivilkammer auf Zeugenbefragungen verzichtet. Jetzt werden beispielsweise die Geschäftspartner von damals erneut befragt, die auch im Strafprozess ausgesagt haben. So soll etwa die Höhe der verdeckten und damit unzulässigen Provisionen ermittelt werden.

Was haben diese Zeugen zu sagen? Der Oldtimerspezialist Kienle etwa hat dem Gericht darüber berichtet, wie er über Helge Achenbach alte Mercedes-Modelle an Albrecht verkauft hat. Die Verhandlungen mit Achenbach seien "nervig" gewesen, weil der immer die günstigsten Preise haben wollte. Über die Höhe der Provisionen, die er sich mit Achenbach geteilt habe, wollte der Zeuge nur ungern sprechen, Geldverdienen sei schließlich nicht verboten, hat er schon im Strafverfahren gesagt. Albrecht habe gewusst, dass er auch Händlerprovisionen zahle, allerdings nie nach der Höhe gefragt.

Warum sind diese Vernehmungen nötig, wo doch im Strafurteil diese Aussagen alle berücksichtigt sind? Weil das Zivilverfahren völlig unabhängig vom Strafprozess ist. Das Gericht könnte theoretisch auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Das ist allerdings unwahrscheinlich.

Helge Achenbach am Tag des Urteils im Landgericht Essen
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Helge Achenbach am Tag des Urteils

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Foto: dpa, ve fpt

Wird auch Helge Achenbach gehört? Das ist durchaus möglich. Er ist eine der beklagten Parteien, aber auch ein Zeuge. Und er hat im Strafverfahren die Rechnungsfälschungen bei den Kunstgeschäften eingeräumt, was im Schadenersatzverfahren als Anerkennung des Anspruchs gewertet werden könnte. Bei den Oldtimer-Geschäften, die den größten Teil der Gesamtsumme ausmachten, die Albrecht für seine von Achenbach beschafften Sammlerstücke ausgab, bestreitet Achenbach aber Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung.

Wer ist noch beklagt? Die Forderungen der Albrecht-Familie richten sich einmal gegen Helge Achenbach persönlich, aber auch gegen seine Kunstberatung AKB und seine Firma State of the Art, über die die Oldtimer-Geschäfte liefen.

Können die Kläger damit rechnen, dass sie das Geld nach einem Urteil bekommen? Kaum. Achenbach selbst ist pleite und wird mit seinem Job bei der Diakonie sicher keine Millionen erwirtschaften. Beide Firmen sind insolvent. Im Prozess geht es deshalb auch darum, ob die Kläger als Gläubiger Ansprüche an die Insolvenzmasse haben und wie hoch die sind. Das würde zu Lasten der übrigen Gläubiger gehen. Bereits vor Beginn der Verfahren hatten die Kläger aber Vermögenswerte der Firmen und aus Achenbachs Privatbesitz zur Sicherung der Ansprüche pfänden lassen, um die es jetzt vor Gericht geht.

(RP)
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