Düsseldorf Mieterin kämpft gegen Überwachungskamera

Düsseldorf · Eine 48-Jährige aus Friedrichstadt klagt wegen einer Kamera gegen das benachbarte Innenministerium. Der Richter will nun einen Ortstermin.

 Die Friedrichstädterin wird beim Ortstermin dem Richter und ihrem Anwalt Hans-Joachim Rieck (im Hintergrund) die störende Kamera zeigen.

Die Friedrichstädterin wird beim Ortstermin dem Richter und ihrem Anwalt Hans-Joachim Rieck (im Hintergrund) die störende Kamera zeigen.

Foto: wuk

Der Richter machte der Klägerin wenig Hoffnung. Der Kampf einer 48-jährigen Anwohnerin aus der Friedrichstadt gegen eine Überwachungskamera des Innenministeriums, die angeblich auch ihre Küche und die Hinterhofterrasse erfasst, könne nur unter ganz engen Voraussetzungen erfolgreich sein. Das betonte Amtsrichter Stefan Ortmann gestern zu Prozessbeginn.

Bei allem Verständnis dafür, dass niemand permanent in seiner Privatsphäre gefilmt werden möchte, sei aber speziell nach den Terroranschlägen von Paris von einem "sehr gesteigerten Schutzinteresse" des Innenministeriums auszugehen. Bevor es im Grundsatzstreit zwischen Privatanliegen und dienstlichen Belangen der höchsten Landes-Polizeibehörde ein Urteil gibt, will der Richter sich selbst ein Bild von der Kamera und den Örtlichkeiten machen. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

Seit das Landesinnenministerium vor mehr als eineinhalb Jahren in den früheren Gebäudekomplex der WestLB einzog, fühlt sich die Klägerin um ihre innere Ruhe gebracht. Tatsächlich wurden damals im Gebäudeinnenhof diverse Kameras zur Überwachung und Absicherung des Komplexes installiert. Besonders stört sich die Anwohnerin aber an "Kamera 130", einer schwarzen Plexiglas-Halbkugel, montiert an einem bogenförmigen Metallarm in drei Metern Höhe - zehn Meter weg von ihrer Wohnung. Von dort, so beklagt die 48-Jährige, könne das Ministerium, zumindest Pförtner und Sicherheitsdienst, rund um die Uhr ihre Küche einsehen, und ihre Terrasse.

Sich da noch unbefangen zu bewegen, wie in den zwölf Jahren davor, sei unmöglich. Selbst wenn "Kamera 130" den Privatbereich gar nicht erfasse (was das Ministerium vielfach beteuerte), fühlt sich die Klägerin in ihrer Erdgeschoss-Wohnung einem unzulässigen Überwachungsdruck ausgesetzt.

In beiden Punkten ließ Richter Ortmann aber große Bedenken anklingen. So sei der angebliche Überwachungsdruck der Klägerin nicht ausreichend belegt. "Da müsste von ihr mehr kommen."

Und selbst wenn die Ministeriums-Kamera den genannten Bereich erfasse, könne die Klägerin längst nicht verlangen, dass sie entfernt werde. Richter Ortmann: "So ein Glasauge wie bei Big Brother ist für Nachbarn sicherlich misslich. Das heißt aber noch lange nicht, dass man sich dagegen wehren kann." Gerade die Behörde, die zuständig ist für die Sicherheit des Landes, habe ein eigenes Schutzinteresse.

Ein Abteilungsleiter des Ministeriums, dort zuständig für die Gebäudesicherheit, nannte die Kameraüberwachung sogar "noch eine ganz milde Maßnahme". Man hätte, malte er aus, beim Einzug in die frühere WestLB auch Zäune errichten und sich so gegen die Anwohner komplett abschotten können. "Wir wollen aber nur ein Bild davon haben, was rings um das Gebäude vorgeht, mehr nicht. An der Wohnung der Klägerin haben wir überhaupt kein Interesse."

Da eine gütliche Regelung nicht in Sicht kam, will der Richter nun vor Ort im Überwachungszentrum des Ministeriums prüfen, auf welchem Bereich der Fokus von "Kamera 130" liegt, was deren Linse erfasst und was nicht. Wann er diese Prüfung plant und wann er zum Urteil kommt, ist aber noch offen.

(RP)
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