Düsseldorf Chefs bestreiten Verantwortung für Bau-Unfall

Düsseldorf · Auf einer Baustelle in Flingern wurde ein Arbeiter von einer umstürzenden Mauer erschlagen. Drei Firmen-Chefs sind nun angeklagt.

Mai 2011: Arbeiter auf Baustelle getötet
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Mai 2011: Arbeiter auf Baustelle getötet

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Drei Männer, die moralische Verantwortung tragen, aber sonst unschuldig sind: Mit diesen Statements von der Anklagebank begann am Mittwoch beim Amtsgericht der Prozess um einen tödlichen Arbeitsunfall in Flingern.

Im Mai 2011 hatte eine umstürzende Betonmauer in einer Baugrube einen 24-jährigen Arbeiter erschlagen und einen Kollegen (39) schwer verletzt. Die Anklage lastet den Bauunternehmern jetzt fehlende Sicherungsmaßnahmen und massive Regelverstöße auf dieser Baustelle an. Doch keiner von ihnen trage mehr als eine moralische Verantwortung, ließen die drei Männer (54/62/49) durch ihre Anwälte vortragen.

Tonnenschwer war die Seitenmauer, die vormittags im Mai 2011 plötzlich umfiel und jene zwei Bauarbeiter unter sich begrub. Mit bloßen Händen brauchten Rettungskräfte 40 Minuten, um den 39-Jährigen aus dem Erdreich zu befreien. Er war so schwer verletzt, dass Ärzte ihn in ein künstliches Koma versetzen, ihm ein Bein amputieren mussten. Auch vier Jahre danach gilt er noch als schwer traumatisiert.

Ein lettischer Landsmann (24) ist in der Baugrube noch bei den Rettungsmaßnahmen gestorben. Dessen Beerdigung (4500 Euro) haben die Geschäftsführer der mit diesem Bauvorhaben beauftragten Firma übernommen, haben der Witwe weitere 5500 Euro gezahlt. Und für den überlebenden Kollegen hat die Firmenleitung eine behindertengerechte Wohnung beschafft, für ihn und seine Frau inzwischen 56.000 Euro als "Aufwendungen" gezahlt, der Frau zudem ein Job angeboten. Das ließen die angeklagten Geschäftsführer der Baufirma am Mittwoch durch ihre Anwälte vortragen. Dass man ihnen aber noch fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorwirft, halten die Angeklagten für überzogen. So habe ihre Baufirma zwar den Auftrag zur Neu-Bebauung dieses Grundstücks erhalten, habe für die vorher nötigen Abrissarbeiten aber eine andere, angeblich versierte Abrissfirma hinzugezogen.

Als Subunternehmer dieser Abrissfirma waren die beiden verunglückten Arbeiter just an diesem Tag erstmals auf der Baustelle tätig. Bis in der dreieinhalb Meter tiefen Baugrube eine übrig gebliebene Seitenwand des früheren Gebäudes, die nicht gesichert war, umkippte. Die Angeklagten sehen die Verantwortung dafür aber bei der Abrissfrima. Doch gegen jene Firmenleitung hat der Staatsanwalt die Ermittlungen vorerst eingestellt, dafür Anklage gegen die drei Chefs der Hauptfirma erhoben. So machte ein Mitarbeiter der Bezirksregierung (Abteilung Arbeitsschutz) deutlich: Die ausführende Baufirma (und nicht ein Subunternehmen) hätte laut Baustellenverordnung von vornherein einen Sicherheitskoordinator hinzuziehen müssen. Das geschah aber erst Wochen nach dem Unglück.

Der Richter war bereit, die Verfahren gegen zwei Angeklagte gegen Geldauflagen einzustellen, über Summen wurde noch nicht gesprochen. Für den 54-jährigen Hauptangeklagten gibt es diese Option aber wohl nicht. Er gab laut Anklage die verhängnisvollen Aushubarbeiten damals in Auftrag. Am 2.Dezember geht der Prozess weiter.

(RP)
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