Düsseldorf Mann soll Hundehalterin sexuell genötigt haben

Düsseldorf · Aus einer zufälligen Begegnung mit einer 18-jährigen Hundehalterin in einer Grünanlage wollte ein 32-jähriger Iraker an einem Septemberabend 2016 mit aller Macht ein Liebes-Date machen. Dieser Vorwurf bringt den Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in einem südlichen Stadtteil am morgigen Dienstag (9 Uhr, Saal 1.109) aber vor das Amtsgericht. Dort wird dem Familienvater jetzt sexuelle Nötigung vorgeworfen. Und das gilt nach einer Gesetzesreform seit Juli 2016 als Verbrechen - mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft.

Die Frau wollte in der Grünanlage damals nur ihren Hund ausführen. Als sie dabei aber an jener Unterkunft vorbeikam, wurde sie gegen 19 Uhr vom Angeklagten angesprochen, der sich angeblich für ihren Hund interessierte. Sofort soll der 32-Jährige die Spaziergängerin aber auch mit seinen Lebensplänen vertraut gemacht haben: Als Irak-Flüchtling wolle er jetzt hier Arbeit finden, die Sprache lernen, eine Familie gründen. Dass er bereits Kinder hat, verschwieg er dabei offenbar. Doch derart ins Gespräch verwickelt, verriet die junge Frau ihm nun den Namen ihres Hundes und plauderte auch über ihren Freund. Urplötzlich habe der Angeklagte ihr allerdings eine Liebeserklärung gemacht - und dann direkt versucht, die 18-Jährige trotz ihrer Ablehnung zu küssen. Angeblich hat er sie, weil sie sich wegdrehte, an den Oberarmen gepackt, hat sie festgehalten, zu sich herangezogen, sie trotz ihres Sträubens mehrfach auf Wange und Hals geküsst, zuletzt noch seinen Kopf in ihr Dekolleté gepresst.

Als alle Gegenwehr der jungen Frau nichts half und sie immer verzweifelter wurde, kam ihr laut Anklage eine rettende Idee: Sie trickste den Angeklagten aus, ging zum Schein auf sein Drängen ein. So soll sie dem 32-Jährigen vorgeschlagen haben, sich am nächsten Tag wieder mit ihm zu treffen, dann zu einem echten Date. Nur dadurch sei es ihr gelungen, sich aus seiner Umklammerung zu lösen und von ihm wegzukommen.

Doch zwei Monate zuvor war eine entscheidende Strafrechtsreform verabschiedet worden. Als Reaktion auf Vorfälle in der Kölner Silvesternacht wird jede sexuelle Nötigung seitdem härter bestraft. Sogar bis zu fünf Jahre Haft können jetzt verhängt werden, falls Täter ein einfaches "Nein" eines Opfers ignorieren. Beim Prozess gegen den 31-Jährigen wird noch am Dienstag mit einem Urteil gerechnet.

(wuk)
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