Düsseldorf Mann ging bei Karnevalsfeier auf Kollegen los

Düsseldorf · Bei der Karnevalsfeier eines Versicherungsunternehmens im vergangenen Jahr bekam es ein Mitarbeiter plötzlich mit der Angst zu tun: Zwei Kolleginnen waren hinter ihm her, um ihm die Krawatte abzuschneiden. Was die beiden Mitarbeiterinnen nicht wussten: Ihrem Kollegen waren bei einer Krebs-Operation beide Hoden entfernt worden. Der Mann floh zunächst vor den beiden Frauen, später eskalierte die Situation. Er soll einen anderen Kollegen in den Unterleib getreten, geschlagen, ihm zuerst Bier ins Gesicht geschüttet und dann das leere Glas ins Gesicht gedrückt haben. Ein Notarzt habe Splitter aus der Stirn des Mannes entfernen müssen, hieß es in der Argumentation seines ehemaligen Arbeitgebers.

Der Gekündigte schildert die Situation jedoch anders: Wegen einer Angststörung, unter der er seit seiner schweren Krebserkrankung leide, habe er so reagiert. Er sei daher nicht schuldfähig gewesen. Die beiden Kolleginnen und der Kollege, der eine Wunde am Kopf erlitt, hätten ihn beleidigt. Er habe den Mann von sich gestoßen und dann nach ihm getreten, jedoch ohne ihn zu berühren. An das, was danach passiert ist, könne er sich nicht mehr genau erinnern.

Das Versicherungsunternehmen kündigte dem Mann daraufhin. Gegen die Kündigung hatte der Mitarbeiter Klage eingereicht, die vom Arbeitsgericht Düsseldorf bereits abgewiesen worden war. Daraufhin ging der Mann in die Berufung, die jedoch gestern vom Landesarbeitsgericht zurückgewiesen wurde, nachdem weitere Zeugen vernommen und Videomaterial gesichtet worden war.

(vpa)
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