Düsseldorf Mann erhält geringere Strafe für tödlichen Unfall

Düsseldorf · "Verteilt das Schicksal Retourkutschen und schafft dadurch Gerechtigkeit?", das fragte ein Ex-Bauunternehmer (50) gestern als Angeklagter beim Landgericht. Weil er als Autofahrer 2013 beim Überholen auf der Autobahn einen Motorradfahrer übersehen und damit den Unfalltod des Kradfahrers (56) verursacht hatte, soll er jetzt 3600 Euro Strafe zahlen. Er sprach von bitterer "Ironie des Schicksals", weil er zwei Jahre nach diesem Unfall selbst mit dem Motorrad verunglückte, seitdem schwerbehindert und arbeitsunfähig ist.

Frühmorgens im Juni 2013 war der Angeklagte im Klein-Lkw auf der mittleren von drei Autobahn-Fahrspuren Richtung Köln unterwegs. Als er zum Überholen ausscheren wollte, ließ er zunächst einen Motorradfahrer auf der linken Spur vorbei. Dass direkt dahinter aber noch ein zweiter Kradfahrer mit hohem Tempo herankam, "habe ich nicht gesehen, es tut mir unendlich leid", sagte er unter Tränen vor Gericht. Dieser zweite Kradfahrer, der laut Gutachter zwischen 170 und 220 km/h schnell war, prallte fast ungebremst auf den Klein-Lkw, wurde auf die Mittelleitplanke geschleudert und starb noch vor Ort.

Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung hat der Angeklagte im Prozess eingeräumt. Er wurde vom Amtsgericht dafür zu 7800 Euro Strafe verurteilt, legte aber Berufung ein, denn die Strafe sei zu hoch. Bei seinem Motorradunfall wurde der 50-Jährige so schwer verletzt, dass er seine Baufirma aufgeben musste. Heute ist er auf eine Gehhilfe angewiesen, gilt zu hundert Prozent als schwerbehindert und lebt von Krankengeld. Wegen seines drastisch gesunkenen Einkommens wurde seine Strafe für die fahrlässige Tötung des Motorradfahrers von 7800 Euro auf jetzt 3600 Euro reduziert.

(wuk)
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