Düsseldorf Mann brach in Hotel-Garagen 18 Autos von Gästen auf

Düsseldorf · Trotz einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, die das Amtsgericht am Dienstag gegen ihn verhängt hat, kam ein 28-jähriger Autoknacker direkt nach dem Urteil vorerst wieder frei.

Der Mann hatte zugegeben, in Parkhäusern von Luxushotels in Düsseldorf und Köln 18 abgestellte Firmenwagen aufgebrochen und zur Finanzierung seiner Drogensucht gezielt hochwertige Laptops und Elektronik erbeutet zu haben. Dafür kassierte er am Dienstag mit der Verurteilung den 20. Eintrag in sein Vorstrafenregister. Und doch kam er bis zum Haftantritt, der ihm demnächst bevorsteht, aus der U-Haft zunächst wieder frei.

Aufreizende Bequemlichkeit von Geschäftsreisenden, die ihre Wertsachen in der Hotelgarage offen in ihren Firmenautos liegen ließen, haben diesem Angeklagten die Diebestouren "sehr leicht gemacht. Das waren fast schon Einladungen", befand das Gericht im Urteil. Der Gesamtschaden, der dem Angeklagten und unbekannt gebliebenen Komplizen bei den angeklagten Taten zwischen Dezember 2014 und August 2015 zugeschrieben wird, soll sich auf rund 30.000 Euro belaufen. Nach einer Vereinbarung mit dem Gericht, wonach er im Falle eines Geständnisses mit einer Haftstrafe zwischen zwei und drei Jahren rechnen könne, gab der Angeklagte die Liste dieser Vorwürfe dann in vollem Umfang zu. Er hatte wegen früherer Delikte auch bereits Haftstrafen verbüßt, stand zur Tatzeit sogar noch unter Bewährung. Jetzt aber habe ihn die dreimonatige U-Haft doch beeindruckt, auch wolle er auf jeden Fall eine Drogentherapie antreten und durchstehen und sobald er eine Liste seiner Diebstahls-Opfer erhalte, wolle der Mann jedem von ihnen den Schaden baldmöglich ersetzen.

Dass er trotzdem nicht noch mal mit einer weiteren Bewährungs-Chance rechnen durfte, stand für das Gericht fest: "Das haben Sie sich vermasselt, eine neue Bewährung haben Sie verspielt." Mit dem Strafmaß von zweieinhalb Jahren blieb das Gericht bei dem 20. Eintrag des 28-Jährigen in dessen Vorstrafenregister dann auch nur knapp unter dem Antrag des Staatsanwalts. Direkt danach wurde der Haftbefehl gegen den 28-Jährigen aufgehoben, der Verurteilte wieder auf freien Fuß gesetzt. Das gibt ihm jetzt die Möglichkeit, sich bis zur Vorladung zum Strafantritt noch einige Wochen oder Monate frei zu bewegen.

(wuk)
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