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Düsseldorf Londoner kauft in Düsseldorf mit gefälschten Kreditkarten ein

Düsseldorf · Erlesene Geschenke von der Rhein-Metropole Düsseldorf kamen in der englischen Hauptstadt London bestens an. Die Freundin und auch die Mutter eines 24-jährigen Briten freuten sich über dessen Mitbringsel nach einem spontanen Einkaufsbummel in der Nähe der Königsallee. Gestern verurteilte das Amtsgericht den Spender allerdings als Betrüger zu zwei Jahren Bewährungsstrafe. Für seine Einkäufe im Gesamtwert von fast 15.000 Euro hatte er nämlich gefälschte Kreditkarten genutzt. Die Aussicht auf bargeldlose und sogar kostenlose Einkäufe habe ihn "gereizt", so seine Anwältin.

Not gelitten habe ihr Mandant in London nicht, erklärte die Verteidigerin für den Angeklagten. Im Gegenteil: Als Automechaniker sei der 24-Jährige in der britischen Hauptstadt so gefragt, dass er auch nach der Festnahme und U-Haft seinen Londoner Job nicht verloren habe, sondern die Stelle von seinem Chef für ihn freigehalten werde. Mit rund 1500 Euro Nettoverdienst sei ihr Mandant gut über die Runden gekommen. Ein Freund habe ihm dann aber zwölf bis 15 Kreditkarten zum Kauf angeboten. "Klar war, dass die gefälscht sind", so die Anwältin. Aus purer Neugier ("Einfach, um es auszuprobieren") war der Angeklagte Ende März mit den Kreditkarten an den Rhein gereist, hatte in diversen Edel-Boutiquen für Mutter und Freundin eingekauft. Immerhin habe sein Freund ihm auch geraten, der 24-Jährige solle die Karten "lieber in Deutschland einsetzen, weil die Prüf-Standards hier angeblich lascher sind". Der Erfolg gab ihm Recht: Für rund 12.000 Euro konnte der Brite ungehindert einkaufen und war davon so begeistert, dass er vor drei Wochen gleich wiederkam - und erneut an in einer Boutique an der Benrather Straße hochwertige Textilien für 2700 Euro mitnehmen wollte. Nur wurde der "Einkäufer" diesmal selbst mitgenommen von der Polizei und kam prompt in U-Haft. Denn schon bei seiner ersten Düsseldorf-Visite hatte der 24-Jährige jene Boutique mit seinen gefälschten Kreditkarten geprellt. Seine Rückkehr dorthin erwies sich dann als folgenschwerer Fehler. Da er gestern geständig, reumütig und in Deutschland bisher nicht vorbestraft war, ließ das Amtsgericht den 24-Jährigen trotz einer Haftstrafe von zwei Jahren gestern auf Bewährung wieder frei. Zumal er bei seinem zweiten Düsseldorf-Besuch ja keinen Schaden mehr angerichtet hatte, sondern in der Boutique direkt festgenommen worden war.

(wuk)
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