Flüchtlinge in Düsseldorf Letzte Chance Verwaltungsgericht

Düsseldorf · Immer mehr Asylverfahren landen bei der Justiz. Viele Klagen sind aussichtslos. Ein ganz normaler Vormittag im Gerichtssaal in Düsseldorf.

Richter Paul Heuser und Dolmetscherin Ifeta Dedolli warten auf Kläger - oft vergeblich.

Richter Paul Heuser und Dolmetscherin Ifeta Dedolli warten auf Kläger - oft vergeblich.

Foto: Andreas Endermann

Paul Heuser weiß mal wieder nicht, wo seine Kläger bleiben. Vielleicht haben Adnan B. und seine Familie die Hoffnung aufgegeben, dass ihrer Klage stattgegeben wird. Möglicherweise sind der 32-Jährige, seine Frau und die beiden kleinen Kinder auch längst ins Kosovo ausgereist oder abgeschoben worden. Die Plätze vor dem Richter bleiben jedenfalls leer, wie so oft. Kein Kläger, kein Anwalt, das Amt schickt sowieso selten einen Vertreter. Vor dem Richter sitzt nur die Dolmetscherin.

Später an diesem Tag, da wird noch jemand kommen und einen schwierigen Fall vortragen, aber das weiß Heuser jetzt noch nicht. Er wartet eine Viertelstunde, während die Morgensonne durch die hohen, staubigen Fenster auf viele leere Stühle scheint. Dann darf er die erste Verhandlung beenden. "Die Akte wird geöffnet und ergebnislos wieder geschlossen", berichtet er seinem Diktiergerät.

Mittwoch, 9.30 Uhr im Verwaltungsgericht, Sitzungssaal I, Raum 203. Die 20. Kammer, das ist in diesem Fall nur Richter Heuser, verhandelt Asylsachen. Die machen einen immer größeren Teil der Arbeit des größten Verwaltungsgerichts in NRW aus, im Gericht spricht man von einer extremen Belastung. In diesem Jahr sind schon mehr als 3700 Klagen wegen abgelehnter Asylanträge eingegangen.

Etwa die Hälfte der Klagen kommt von abgelehnten Asylbewerbern aus Staaten, die früher zu Jugoslawien gehörten, vor allem Kosovo, Serbien und Makedonien. Ihre Zahl hat sich in den vergangenen Jahren mehr als verzehnfacht. Acht von 27 Gerichtskammern bearbeiten diese Fälle, auch Richter Heuser ist dafür zuständig.

Es sind Klagen nahezu ohne Aussicht auf Erfolg: In keinem Verfahren ist es einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnten Asylbewerber aus diesen Ländern gelungen, vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht doch noch als politisch Verfolgter anerkannt zu werden.

Wenn jemand doch bleiben darf, dann nur aus gewichtigen anderen Gründen, vor allem schwerer Erkrankungen. Rund ein Prozent der Kläger hat deshalb Erfolg. Die meisten, die gegen die Entscheidung des Bundesamts vorgehen, haben aber vor dem Richter keine stichhaltigen neuen Gründe vorzutragen. Geklagt wird trotzdem. Eine Gerichtssprecherin sprach kürzlich von vielen "sinnentleerten Verfahren".

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Auch um 10 Uhr bleibt Richter Heuser an diesem Morgen allein. Dzengis I. hat geklagt, es erscheint niemand. Warum, darüber kann man bei Gericht nur spekulieren. Heuser findet den Begriff "sinnentleerte Verfahren" trotzdem zu hart, sagt er, während er die vorgeschriebenen 15 Minuten abwartet. Es gebe immer mal wieder Fälle, wo es eng wird. Und auch ein Richter nehme wahr, dass hinter Klagen oft schwere Schicksale stecken.

Zur dritten Verhandlung kommt dann doch noch jemand. Als erstes tritt ein Mann durch die Tür, er stützt sich auf einen Rollator. Im Korb ist ein Schulranzen. Als er sich gesetzt hat, zieht er einen Inhalator aus der Tasche und nimmt einen Stoß. Auch im Sitzen hält er einen Gehstock in der Hand. Seine Frau nimmt neben ihm Platz, daneben der Anwalt. Der zehn Jahre alte Sohn ist mitgekommen. Familie P. ist an der Reihe.

Heuser beginnt, die Erwachsenen zu befragen. Der Mann ist Roma aus Serbien, erfährt der Richter mit Hilfe der Dolmetscherin. Die Frau ist Muslima aus Bosnien. Erst hatten sie Asyl in Frankreich beantragt, vor einem Jahr dann in Deutschland. Eigentlich hätten sie schon längst nach Frankreich abgeschoben werden müssen, weil dort der erste Antrag gestellt wurde, aber der Mann lag im Krankenhaus. Das Bundesamt hat den Antrag auf Asyl in Deutschland abgelehnt. Aber Familie P. möchte bleiben.

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Der Mann, 37 Jahre, hat gerade eine Gehirnhautentzündung überstanden, berichtet er. Er könne nicht mehr richtig gehen, weil die Ärzte ihn bei der Rückenmarkspunktion verletzt hätten. Er hat etliche Atteste dabei, aber keins, das die Ursache der Verletzung belegt. "Die Ärzte wollen das nicht zugeben", übersetzt die Dolmetscherin. Der Richter fragt, welche Medikamente er einnimmt. Er zählt eine ganze Reihe auf. Die Frau weint.

Heuser fragt, warum die Familie geflohen ist. "Weil wir eine Mischehe führen", übersetzt die Dolmetscherin. Zwei unterschiedliche Religionen, und dann auch noch die Kriegsgegner Serbien und Bosnien. Sie könnten nirgendwo hin, sagt der Mann. "In Bosnien werden die Serben noch mehr gehasst als die Bosnier in Serbien." Er habe als Friseur gearbeitet, dann sei er misshandelt worden. "Wegen meiner Familie wurde ich vergewaltigt." Es seien Freunde seines Vaters gewesen. Papiere, die seine Geschichte stützen, gibt es kaum. Der Mann zeigt eine Narbe auf dem Arm. Er möchte immer weiter erzählen. Der Richter stoppt ihn. "Ich glaube ihnen."

Ein Urteil ergeht nicht. Richter Heuser sagt, er will sich erst noch in Ruhe ein Bild von dem machen, was er gehört hat. So handhabt er es in den meisten Fällen, das Urteil wird dann schriftlich zugestellt. Er kennt viele solche Geschichten aus diesen Ländern, sagt er später, von Blutrache und Misshandlungen. Kann man eine Familie mit krankem Mann und kleinen Kindern ausweisen? Andererseits: Reicht dieses Schicksal für eine Zukunft in Deutschland? Richter Heuser will eine Nacht darüber schlafen. Jetzt ist erst mal Pause. In einer Stunde folgt die nächste Verhandlung in Sitzungssaal I. Falls jemand erscheint.

(arl)
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