Düsseldorf Lehrer verklagt Richter wegen Lorbeerhecke

Düsseldorf · Mit einem kuriosen Nachbarschaftsstreit und besonderen Beteiligten befasste sich gestern das Amtsgericht. Ein früherer Kommunalpolitiker der CDU geht per Klage gegen einen Grundstücksnachbarn vor, weil der eine Lorbeerhecke und einen Fliederstrauch an der gemeinsamen Grundstücksgrenze angeblich nicht auf eine Maximalhöhe von einem Meter kürzen will. Nur ist jener Nachbar kein juristischer Laie, sondern ausgerechnet Richter am Amtsgericht.

Beide sind im Prozesstermin gestern aber nicht erschienen, nur der Richter ließ sich durch einen Anwalt vertreten. Dabei hat die Klage des Ex-Kommunalpolitikers, das machte ein Richterkollege des Beklagten klar, kaum Erfolgs-Chancen. Der zuständige Richter wies nämlich auf eine Faustformel hin, mit der die zulässige Höhe von Hecken und Büschen zu regeln sei: Der Abstand von Hecken und Sträuchern zur Grundstücksgrenze werde mit drei multipliziert, um die zulässige Höhe zu ermitteln. Im konkreten Fall sollen Lorbeer und Flieder jeweils 45 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Demnach dürften beide Gewächse sogar bis auf eine Maximalhöhe von 1,35 Meter hochwachsen. Einen Anspruch auf Kürzung von Hecke und Busch auf einen Meter könne der Kläger demnach nicht verlangen.

Da formell für ihn gestern auch niemand im Prozess aufgetreten ist, erging das Urteil zugunsten seines Nachbarn. Die Klägerseite kann dagegen jetzt aber noch Protest einlegen.

(wuk)
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