Sorgerechtsstreit Lehrer geht auf Lehrer los: Bewährungsstrafe

Düsseldorf · Obwohl er selbst Wirtschaftsenglisch unterrichtet, ging ein 42-jähriger Amerikaner brutal auf einen Grundschul-Leiter in der Friedrichstadt los - weil dort früher seine Tochter unterrichtet worden war. Im Streit um das Sorgerecht für das Kind hatte der 42-Jährige den Kürzeren gezogen, sein Kind monatelang nicht gesehen. Dem Schulleiter warf er deshalb einen Blumentopf nach, beleidigte ihn und drohte, ihn umzubringen. Einer Frau vom Jugendamt kündigte er "ein Blutbad" an, nannte sie "Nazi-Flittchen". Gestern vor dem Amtsgericht trat er als Opfer rassistischer Anfeindungen auf: "Das ist alles wegen meiner Hautfarbe", und wies auf seinen schwarzen Teint.

 Ehegatten können keine Leistungen von der Versicherung verlangen, wenn sie sich gegenseitig Schaden an ihrem Eigentum zufügen.

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Foto: ddp, ddp

"Er ist bloß ein Maulheld", so sein Anwalt. Der Angeklagte baute ein postkartengroß gerahmtes Foto seiner Tochter vor sich auf. Sie sei vor zwei Jahren aus der Schule "entführt" worden von der Polizei, aber Schulleitung und Jugendamt hätten nur zugesehen - und er als Vater werde kriminalisiert. "Das Kind ist verschwunden", schrie er anklagend, tat alle Vorwürfe als Lügen ab. Eine Schulklasse im Zuschauerraum ließ angesichts dieses Ausbruchs kaum noch einen Laut hören.

Psycho-Behandlung als Auflage

Doch der Schulleiter, der seit dem Angriff des 42-Jährigen dienstunfähig ist, und die Frau vom Jugendamt widerlegten seine Version. Die städtische Angestellte betonte, wie ernst sie das angedrohte "Blutbad" nahm: "Ich ließ mich von Kollegen nach Hause bringen und wir haben wegen des Angeklagten extra einen Sicherheitsdienst im Amt eingerichtet." Zudem wisse der Vater genau, dass für seine elfjährige Tochter nun das Jugendamt Münster zuständig sei. "Aber er will unbedingt hier einen Schuldigen feststellen und beseitigen!" Zudem hat er seit 1990 schon neun Verurteilungen kassiert - auch wegen Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung. Die Richter verhängten gegen ihn gestern weitere zehn Monate Bewährungsstrafe - unter der Auflage, sich schleunigst in "psychiatrische Behandlung" zu begeben. Tut er das nicht, muss er die Strafe absitzen.

(RP)
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