Nach tödlichem Unfall in Parkhaus Laut ADAC muss niemand die Handbremse anziehen

Düsseldorf · Warum ist ein 71-Jähriger zu Tode gekommen, der in einem Parkhaus in Düsseldorf-Heerdt Straßenzeitungen verkaufte? Rollte das Auto, das ihn zerquetschte, wegen eines Defekts los - oder wegen einer Fahrlässigkeit? Die Ermittler warten jetzt auf ein technisches Gutachten.

Im Fall des 71-jährigen Mannes, der von einem zurückrollenden Auto in einem Parkhaus erdrückt wurde, konzentrieren sich die Ermittlungen auf die Fahrerin des Wagens. Dazu wurde auch ein technisches Gutachten in Auftrag gegeben, das aber noch nicht vorliegt, so die Polizei. Tatsächlich muss der Fahrer, der sein Auto abstellt, dafür Sorge tragen, dass es nicht zurückrollen kann. Eine Pflicht zum Anziehen der Handbremse besteht allerdings nicht, sagt Gabriele Schön, Juristin beim ADAC.

Denkbar wäre aber auch eine Ermittlung gegen den Betreiber der Parkgarage. Der muss auf alles, womit ein Halter nicht rechnen muss, hinweisen, "das könnte auch ein abschüssiger Untergrund sein", so die Juristin. Auch ob die baulichen Vorschriften eingehalten wurden, kann überprüft werden. So darf laut der Verordnung zum Bau und Betrieb von Sonderbauten etwa die Neigung einer Rampe höchstens 15 Prozent betragen. Dies muss vor Inbetriebnahme die Bauaufsichtsbehörde prüfen.

(tt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort