Düsseldorf Lamborghini-Verkäufer verliert Job nach Rennen gegen Quad

Düsseldorf · Ein 42-Jähriger klagte vor dem Arbeitsgericht erfolglos gegen seine fristlose Kündigung. Ein Strafverfahren gegen ihn läuft noch.

 Der 42-Jährige (rechts) saß gestern neben seinem Anwalt Volker Hofmann im Arbeitsgericht. Seine Klage wurde abgewiesen.

Der 42-Jährige (rechts) saß gestern neben seinem Anwalt Volker Hofmann im Arbeitsgericht. Seine Klage wurde abgewiesen.

Foto: wuk

Erfolglos hat ein Sportwagen-Verkäufer beim Arbeitsgericht gegen den fristlosen Rausschmiss bei einer Autofirma geklagt. Die Richter bestätigten die Kündigung. Der Kläger war im März nachts mit einem Renn-Quad von der Polizei gestoppt worden, nachdem er sich mit einem Lamborghini quer durch Derendorf und Pempelfort ein illegales Rennen geliefert haben soll. Den Führerschein hatte er Jahre zuvor schon wegen einer Alkoholfahrt mit Totalschaden verloren, eine Blutprobe ergab diesmal 1,2 Promille. Den Kündigungsprozess nutzte der 42-Jährige, um seine Version zu erzählen. So habe er mit dem Quad nur einen Dieb verfolgt, der in jener Nacht gerade mit seinem gelben Sportwagen weggebraust sei. Die Richter ließen das nicht gelten.

Zwei PS-starke Fahrzeuge, die durch die Stadt jagten, dabei mit Tempo 100 unter Missachtung roter Ampeln und zuletzt sogar durch Gegenverkehr fuhren. Die Polizei hielt das für ein illegales Rennen. Der Lamborghini-Pilot entkam, der Quad-Fahrer wurde gefasst. Es war jener Autoverkäufer, der bei einer Sportwagenfirma auch mit Lamborghini handelte. Der gelbe Flitzer und das Quad liefen beide auf seinen Namen. Aber die fristlose Kündigung, die seine Chefs direkt aussprachen, sei "unfair", klagte er nun. Er sei nach einer Feier in einem Nobelhotel per Taxi samt Freundin zu seiner Wagenhalle gefahren, die Frau habe dort den gelben Sportwagen auf den Hof gefahren, mit laufendem Motor stehenlassen, sei "zur Toilette gegangen". Plötzlich habe er ("Ich hatte Alkohol getrunken, aber keine Drogen genommen") bemerkt, dass jemand mit dem Flitzer, der mal 400.000 Mark gekostet haben soll, vom Hof gefahren sei. Um den Dieb zu stellen, habe er sich trotz Alkoholrauschs aufs Quad gesetzt, sei dem Dieb nachgejagt, bis die Polizei ihn stoppte.

Das angebliche Motiv des Klägers ließen die Richter beiseite. Sie fanden: Mit der Quad-Fahrt unter Alkohol habe der Mann sein Arbeitsverhältnis schwer belastet, seine Zuverlässigkeit und Eignung als Autoverkäufer in Frage gestellt, das Ansehen des Autohauses gefährdet. Berechtigt sei der Zweifel des Arbeitgebers, ob der Kläger auch teure Firmen-Sportwagen gefährden könnte, "wenn so etwas noch mal vorkommt". Den Job als Lamborghini-Verkäufer ist er deshalb los. Wie sein Strafverfahren wegen der Alkoholfahrt ausgeht, ist offen. Die Ermittlungen dazu dauern noch an.

(RP)
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