Regenwasser sickert durch Beifahrertür Kunde will teuren Sportwagen zurückgeben

Düsseldorf · Vor dem Düsseldorfer Landgericht trafen sich am Mittwoch ein verärgerter Autokäufer und ein Autohändler. Der Grund: Weil der Sportwagen etliche Macken hat, will der Kunde den Wagen zurückgeben. Der Händler nimmt diesen aber nicht zurück.

 Das ist der Sportwagen, den ein Kunde nun nicht mehr fahren möchte.

Das ist der Sportwagen, den ein Kunde nun nicht mehr fahren möchte.

Foto: Sachverständiger Uwe Müller

Mindestens ein Extra zu viel bei einem 214.000 Euro teuren Super-Sportwagen der Marke McLaren hat einen Käufer jetzt endgültig abgeschreckt. Weil in dem 330 km/h schnellen Boliden nämlich nach einem Regenguss gleich beim ersten Bremsmanöver angeblich ein ganzer Schwall Regenwasser in den Fußraum der Beifahrerseite schwappt, will der Käufer (60) vom Kaufvertrag jetzt zurücktreten.

Doch da der Autohändler das verweigert, saßen sich beide Seiten am Mittwoch im Prozess vor einer Zivilkammer des Landgerichts gegenüber. Zu einer Einigung kam es dabei nicht, aber ein Urteil ist auch noch nicht in Sicht.

War die Beifahrertür undicht?

Gleich mehrere Macken hatte der Kaufmann als Sportwagenfan bei diesem MCLaren MP4/12 C gleich nach dem Kauf beim Händler bemängelt. So sei der anthrazitfarbene Lack am Rand bei einem der hinteren Fenster so weich geworden, dass er sich aufgefaltet hatte. Das wurde vom Verkäufer behoben.

Dass später die Scheinwerfer durch Kondenswasser zumindest getrübt waren, hat der Kunde ebenfalls bemängelt. Doch als er dann noch merkte, dass bei dem Flügeltüren-Flitzer offenbar Regenwasser in die Beifahrertür sickerte, was sich beim ersten Anbremsen dann schwallartig in den Innenraum der Beifahrerseite ergoss — da war der sportwagenbegeisterte Kaufmann dann doch bedient.

Da zwischen dem Autokauf und der Aushändigung des Wagens an den Kunden und dessen Beschwerden über das Wasser in einer der Flügeltüren aber etliche Monate vergangen sind, beruft sich der Autohändler jetzt darauf, jede Klage des Kunden sei inzwischen verjährt.

Das ließ die Richterin am Mittwoch so nicht gelten. Und falls es nicht doch noch eine Einigung zwischen Kunde und Verkäufer gibt, dann müsse die Kernfrage des Prozesses wohl per Sachverständigengutachten geklärt werden. Nämlich die Frage, ob die Wasseransammlung in der Flügeltür des Supersportwagens auf undichte Gummis zurückzuführen ist — oder sogar ein "konstruktionsbedingter Mangel" vorliegt, also eine Fehlkonstruktion des Autobauers. Wie der Prozess weiter geht, will die Richterin Mitte Mai verkünden.

(wuk)
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