Prozess um Immendorff-Grafiken in Düsseldorf Wenig Hoffnung für die klagende Künstlerin

Düsseldorf · Um mehr als 400 Grafiken des Künstlers Jörg Immendorff geht es im Revisionsprozess vor dem Oberlandesgericht. Eine Künstlerin behauptet, dass sie ihr gehören. Doch das Gericht lässt durchblicken, dass ihre Klage erneut scheitern wird.

Jörg Immendorff - ein Leben für die Kunst
11 Bilder

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In erster Instanz hatte die heute 41-Jährige verloren. Auch in der Berufung am OLG machten die Richter des 11. Zivilsenats am Mittwoch deutlich, dass die Frau nicht eindeutig beweisen könne, Eigentümerin der Werke des 2007 verstorbenen Düsseldorfer Künstlers zu sein. Die Klägerin behauptet, sie habe die Kunstwerke vor elf Jahren ihrem Mann abgekauft, der damals Mitinhaber der Düsseldorfer Galerie war. Sie will den ehemaligen Geschäftspartner ihres Mannes dazu zwingen, die Werke herauszugeben.

Es gebe zwar einen Kaufvertrag vom Dezember 2005, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Thole. Allerdings seien die betreffenden Werke in dessen Anlagen nicht eindeutig beschrieben. Zudem stimmten in vielen Fällen die Formate der Arbeiten nicht. Entgegen den Angaben seien auch nicht alle umstrittenen Werke datiert und signiert. Für eine Herausgabe sei aber eine eindeutige Zuordnung der Bilder erforderlich.

Die Künstlerin hatte die Herausgabe der Grafiken mit einem Schätzwert von 300.000 Euro gefordert, nachdem sich die beiden Galeristen überworfen hatten. Ihr Mann will die Grafiken von Immendorff einst gekauft und geschenkt bekommen haben. Der verklagte Galerist hatte dagegen erklärt, Immendorff habe die Grafik-Sammlung damals nicht verkauft, sondern nur in der Galerie gelagert, um ein Werkverzeichnis erstellen zu lassen.

Das OLG will am 7. Oktober eine Entscheidung verkünden.

(hpaw/dpa)
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