Düsseldorf Galeristen können sich im Immendorff-Prozess nicht einigen

Düsseldorf · Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilt am 7. Oktober über die Berufungsklage der Künstlerin Yvonne Geuer im Streit um 422 Immendorff-Grafiken.

Nach einer Dreiviertelstunde hätte die Berufungsklage im Immendorff-Prozess gestern Morgen einen Abschluss finden können. Im ersten Stock des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Raum A 130, hatte Richter Ulrich Thole eine gütliche Einigung vorgeschlagen. Der Beklagte Till Breckner könne Klägerin Yvonne Geuer in seine Düsseldorfer Galerie einladen, um die Sache gütlich zu bereinigen. "Das war immer unser Anliegen", sagt Geuers Anwalt. Doch der Beklagte lehnt das Angebot ab. Es gebe keine Belege dafür, dass die Künstlerin Yvonne Geuer die rechtmäßige Besitzerin der 422 Grafiken des verstorbenen Künstlers Jörg Immendorff sei, die in der Galerie Breckner lagern. Erneut wurde die Entscheidung vertagt. Das Oberlandesgericht will sie am 7. Oktober verkünden. Zwischen den Zeilen aber ist bereits zu lesen, dass es für Klägerin Yvonne Geuer schlecht aussieht.

Pünktlich um 9.30 Uhr sind das Ehepaar Yvonne und Dirk Geuer und ihr Anwalt im Gerichtssaal. Yvonne Geuer wirkt in sich gekehrt, spielt nervös mit ihren Daumen. Vor dem Landgericht ist sie mit ihrer Klage gegen die Galerie Breckner bereits gescheitert. Geuers Anwalt führt gleich zu Beginn erneut die Fotos als Beweis an, die die Klägerin bei der mutmaßlichen Übergabe der Grafiken im Jahr 2005 gemacht haben will. Es bleibt bei der Version, dass der 2007 verstorbene Jörg Immendorff die Werke an Dirk Geuer verschenkt habe und Yvonne Geuer diese von ihm am 19. Dezember 2005 für 50.000 Euro gekauft haben soll. Neue Beweise aber liefert der Rechtsanwalt nicht.

Die Gegenseite bezeichnet das Plädoyer als "nicht substanziell" und "dubios". Allein Zwecks Erstellung eines Werksverzeichnisses seien die Werke aus dem Atelier gegeben worden. Und Immendorffs Erbin Oda Jaune sei die rechtmäßige Eigentümerin. In der letzten Reihe des Raumes hat Kunsthändler Dirk Geuer Platz genommen. Kopfschüttelnd begleitet er die Worte des Anwalts.

Richter Ulrich Thole spricht von "massiven Ungenauigkeiten", die unter anderem aus dem Kaufvertrag hervorgehen. Die Übergabe der Grafiken könne am 19. Dezember 2005 nicht in Viersen stattgefunden haben, weil die Werke zu diesem Zeitpunkt auch in Grevenbroich und in einem Atelier in Düsseldorf verteilt gelagert wurden. Weitere Ungereimtheiten fanden die Richter in den Unterlagen: 422 Werke befänden sich in der Galerie. Die Klägerin aber forderte die Herausgabe "aller" 375 Werke. Zudem gebe es bei der Angabe der Bildformate gravierende Abweichungen zwischen den Originalen und den im Kaufvertrag genannten.

Nach anderthalb Stunden dann ist die Verhandlung beendet. Die Richter haben eine Tendenz gegeben. "Dann werden wir eben jedes einzelne Werk herausklagen, das kündige ich hiermit an", sagt Dirk Geuer kurz nach der Verhandlung. Scheitert aber die Berufung, ist keine weitere möglich. Till Breckner wolle sich lieber wieder der Kunst widmen "als solchem Ärger".

(ball)
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