Düsseldorf Küchenhelfer bedrohte Chefin mit dem Tod

Düsseldorf · Ein Ausraster bei der Personal-Chefin seines Ex-Arbeitgebers brachte einem Küchenhelfer (44) am Montag wegen Bedrohung eine Bewährungsstrafe von vier Monaten ein.

Im Herbst 2013 war er während der Probezeit als Spülhilfe in einem Nobel-Hotel entlassen worden, hatte die Personalreferentin (29) Tage später erneut heimgesucht, die Frau dabei mit Wasser übergossen und gedroht, morgen käme er wieder, "dann ist die Frau tot". Das Amtsgericht hatte auch wegen Hausfriedenbruchs eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung verhängt. Das Landgericht reduzierte die Sanktion aber auf vier Monate.

Grund dafür war auch, dass der Vorfall schon lange zurückliegt. Damals hatte die Personal-Chefin "fürchterliche Angst". Auf einmal habe der Angeklagte trotz Hausverbots in ihrem Büro vor ihr gestanden und ihr Flüssigkeit aus Wasserflaschen übergeschüttet. "Das hätte auch Säure sein können", so die Frau. Und doch stellte das Landgericht den mitangeklagten Hausfriedensbruch ein. Für die Drohung hielt das Landgericht vier Monate auf Bewährung für ausreichend, was auch die Staatsanwältin beantragt hatte.

(wuk)
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