Düsseldorf Kritik an Plänen für Leerstands-Strafen

Düsseldorf · Die Ampel prüft, eine Geldstrafe für Bauherren einzuführen, die ihre Wohnungen leer stehen lassen. So soll der Wohnungsmangel bekämpft werden. Vermieter und Makler laufen Sturm und kritisieren das als Eingriff in den Markt.

 (V.l.) Johann Werner Fliescher (Haus & Grund), Rainer Matheisen (FDP) und Jörg Schnorren- berger (RdM) (V.l.) Johann Werner Fliescher (Haus & Grund), Rainer Matheisen (FDP) und Jörg Schnorren- berger (RdM) (V.l.) Johann Werner Fliescher (Haus & Grund), Rainer Matheisen (FDP) und Jörg Schnorren- berger (RdM)

(V.l.) Johann Werner Fliescher (Haus & Grund), Rainer Matheisen (FDP) und Jörg Schnorren- berger (RdM) (V.l.) Johann Werner Fliescher (Haus & Grund), Rainer Matheisen (FDP) und Jörg Schnorren- berger (RdM) (V.l.) Johann Werner Fliescher (Haus & Grund), Rainer Matheisen (FDP) und Jörg Schnorren- berger (RdM)

Foto: ud, abr, bs

Die Parteien der Ampel haben sich auf die Fahnen geschrieben, den Wohnungsmangel in der Landeshauptstadt zu bekämpfen. Neben mehr Baugenehmigungen und anderen Maßnahmen soll dazu bald auch ein verschärftes Regelwerk beitragen. Die Parteien der Ampel-Kooperation SPD, Grüne und FDP haben die Verwaltung beauftragt, eine Art Strafregelung für Wohnungsleerstand zu prüfen. Ziel ist "eine entsprechende Regelung für städtebauliche Verträge", sagt Rainer Matheisen, der für die FDP im Wohnungsausschuss sitzt. Konkret heiße das, wenn die Stadt ein Grundstück an einen Investor veräußert oder ihm dieses überlässt, wird in einem privatrechtlichen Vertrag festgehalten, dass die dort gebauten Wohnungen bis zu einer bestimmten Frist vermietet oder verkauft sein müssen. Im Falle eines Leerstands droht dem Investor eine Geldstrafe. Vorbild für diese mögliche Maßnahme ist laut Matheisen eine Regelung, die seinerzeit bei den Bilker Arcaden griff. Dort erstellte der Bauherr nicht die vorher vereinbarte Zahl an Wohnungen und musste daher eine sechsstellige Strafzahlung an die Stadt leisten.

Andere Städte kennen solche Regelungen bereits. So hat etwa Berlin umfangreiche Bußen. In der entsprechenden Verordnung der Bundeshauptstadt ist vorgesehen, eine Strafe zu erheben, wenn eine Wohnung mehr als sechs Monate leer steht. Im Falle von Renovierungsmaßnahmen wird die Frist auf ein Jahr verlängert. "Wer ohne Erlaubnis Wohnraum leer stehen lässt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen", steht wörtlich in der Regelung.

Gegen solche Pläne laufen Makler und Vermieter Sturm. "Da wird ein bürokratischer Aufwand betrieben, der überhaupt nichts bringt und viel kostet. Anstatt eine Wohnungspolizei zu schaffen, sollte man die Kapazitäten besser bündeln, um schneller Baugenehmigungen zu bearbeiten", sagt Johann Werner Fliescher, Vorstand vom Verein Haus und Grund Düsseldorf. Außerdem sei das ein Eingriff ins Eigentum, der nicht zulässig ist. Zudem weist Fliescher darauf hin, dass Leerstand in Düsseldorf kein nennenswertes Problem darstelle. Nicht nur, dass der Leerstand seit Jahren zurückgehe. "Mit 1,4 Prozent laut der Statistikagentur Empirica ist der Leerstand in Düsseldorf so niedrig wie in fast keiner deutschen Großstadt", sagt Fliescher.

Rückendeckung erhält er von Georg Rotthege, Anwalt und stellvertretender Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte. "Solche Pläne sind nicht justiziabel", sagt Rotthege. Kein Vermieter könne grundsätzlich etwas dafür, wenn sein Mieter ausziehe, so der Partner der Kanzlei Rotthege Wassermann. Außerdem sei schwer zu sagen, ob ein Vermieter bei Leerstand schuldhaft handele oder nicht. "Der Eigentümer kann mit seiner Immobilie grundsätzlich machen, was er will", sagt Rotthege. Das Ganze sei allenfalls "eine flotte Idee, und überhaupt nicht kontrollierbar", so der Anwalt.

In Berlin bekämpft man das Kontrollproblem mit Musteranzeigen des Mieterbundes. Nachbarn können also den Vermieter bei Leerstand beim Bezirksamt melden.

Jörg Schnorrenberger, Vorsitzender des Rings deutscher Makler, warnt bei den Leerstands-Strafen vor einer "Wohnungspolizei". "Das ist so, als würde man Cabriofahrer im Winter zwingen, ihr Auto zu benutzen", sagt Schnorrenberger, der auch selbst Immobilien verwaltet und vermietet. Sollten die Pläne umgesetzt werden, sei das ein Eingriff in die Eigentumsrechte, meint Schnorrenberger. "Solche Regeln schaffen nicht mehr Wohnraum."

(tb.)
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