Oberlandesgericht Düsseldorf Syrer schweigt zu den Foltervorwürfen

Er soll in Syrien gefoltert und geplündert haben: Ein 42-jähriger mutmaßlicher Kriegsverbrecher muss sich seit Montag in Düsseldorf vor dem Oberlandesgericht verantworten. Eines der Opfer soll an der Folter gestorben sein.

 Am Montag, 22. Mai 2017, beginnt im Sicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts der Prozess gegen den mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrecher, Ibrahim A. F. (46) (li.). Er wird von Verteidiger Martin Heising vor Gericht vertreten.

Am Montag, 22. Mai 2017, beginnt im Sicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts der Prozess gegen den mutmaßlichen syrischen Kriegsverbrecher, Ibrahim A. F. (46) (li.). Er wird von Verteidiger Martin Heising vor Gericht vertreten.

Foto: dpa, fg kde

Der Syrer war im April vergangenen Jahres in Westfalen festgenommen worden und sitzt seither in Untersuchungshaft in der JVA Essen. Eines seiner mutmaßlichen Opfer soll ihn in Münster wiedererkannt haben, berichtet die dpa.

In Aleppo soll Ibrahim A. F. laut Bundesanwaltschaft eine Stadtteilmiliz befehligt haben, die zu der Gruppierung "Ghorba as-Sham" ("Die Fremden von Syrien") gehörte. Die Gruppe kämpfe aufseiten der Freien Syrischen Armee (FSA). Die Anklagevorwürfe beziehen sich auf einen Zeitraum zwischen dem 16. September 2012 und dem 14. Dezember 2012.

Wie der Mann nach Deutschland kam, wurde nicht mitgeteilt. Verhandelt wird vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Richter Frank Schreiber, der auch den Prozess gegen den Gladbacher Salafistenprediger Sven Lau führt.

Dem 42-jährigen Ibrahim A. F. wird vorgeworfen, mit seinen Männern mindestens acht Gefangene genommen zu haben, die er zum Teil persönlich gefoltert haben soll. Eines der Opfer sei daran gestorben, ein weiteres sei aus ungeklärten Gründen ums Leben gekommen. Die Anklage legt ihm Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafrecht und erpresserischen Menschenraub zur Last.

Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof Jasper Klinge schildert in der Anklageschrift die grausamen Verbrechen, die Ibrahim A. F. während des Bürgerkriegs in der syrischen Stadt Aleppo verübt haben soll. Der 42-Jährige soll selbst auch gefoltert und geplündert haben. "Er war der oberste Befehlshaber, nahm selbst an den Folterungen teil oder wusste von ihnen und hielt seine Kämpfer dazu an", führte Klinge aus. Er und seine Männer sollen mit Fäusten, Stöcken, Kupferkabeln, Ketten und Wasserschläuchen auf die Opfer eingeprügelt haben. Auch Elektroschocker sollen zum Einsatz gekommen sein. Nach dem Abzug der Regierungstruppen aus Aleppo soll die Miliz, die in einem der nördlichen Stadtteile ansässig war, ihre Herrschaft missbraucht haben. Die Milizionäre plünderten Geschäfte und verschleppten Menschen zwecks Lösegelderpressung. Ihre Taten rechtfertigten sie damit, gegen "Ungläubige" und "Unterstützer des Assad-Regimes" vorzugehen.

Unter den Opfern sind zwei Männer, die ihren Stadtteil vor Übergriffen schützen wollten und laut Bundesanwalt "polizeiähnliche" Aufgaben wahrnahmen. Sie sollen zuerst gefoltert worden sein, damit sie zugaben, Unterstützer des Regimes zu sein. Anschließend sollen ihre Familien erpresst worden sein, für die Freilassung Geld zu bezahlen. Summen, die die Familien nicht aufbringen konnten. Daher soll Ibrahim A. F. sie gezwungen haben, dauerhaft für seine Miliz zu arbeiten.

Ein Opfer weigerte sich, Brot an die Miliz herauszugeben

Ein anderes Opfer musste sich nackt ausziehen, wurde an den Händen mit einer Eisenkette gefesselt. Die Kette war mit einem Haken in der Decke befestigt. Der Gefangene wurde daran hoch gezogen, so dass er teilweise freischwebend, teilweise nur mit den Zehenspitzen den Boden unter sich berührend in der Luft baumelte und gefoltert wurde. Der Mann hatte in einer Bäckerei gearbeitet und sich geweigert, Brot an die FSA herauszugeben.

Auch vier Brüder, denen ein Obstgeschäft und eine Bäckerei in Aleppo gehört haben sollen, wurden verschleppt und brutal misshandelt. "Sie sollen solange geschlagen und gefoltert worden sein, bis der Raum voller Blutspuren war", heißt es in der Anklage. Zwei der Brüder verstarben — einer als Folge der schweren Misshandlungen. Der andere starb aus unbekannten Gründen.

Ebenfalls gefoltert wurde ein ehemaliger Kämpfer der Miliz, der sich entschlossen hatte, die Truppe des Ibrahim A. F. zu verlassen. Er wurde später "auf Druck der Bevölkerung" von Aleppo freigelassen, führte der Bundesanwalt aus.

Der Vorsitzende Richter des Verfahrens Frank Schreiber erteilte am Montag noch zusätzliche Hinweise an den Angeklagten und seine Verteidiger. Demnach kommt auch eine Verurteilung für Geiselnahme als Kriegsverbrechen in Frage, außerdem eine Verurteilung dafür, dass der Angeklagte durch Folter den Tod eines Opfers verursacht hat.

Schließlich wies Schreiber darauf hin, dass auch Sicherheitsverwahrung oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Betracht komme. Auf die Taten des Angeklagten stehen laut Völkerstrafgesetzbuch mindestens fünf Jahre Haft.

Zu den Vorwürfen wolle sich sein Mandant derzeit nicht äußern, sagte der Bonner Verteidiger Martin Heising. "Wir haben in den Aussagen der Zeugen erhebliche Widersprüche entdeckt." Es handele sich um ein komplexes Verfahren, das Jahre dauern könne. Die Zeugen lebten verteilt über mehrere europäische Länder.

Mit Material der dpa

(heif)
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