Düsseldorf Kommunal-Soli: Düsseldorf bei Klage dabei

Düsseldorf · Arbeitsgemeinschaft aus 71 Städten will sich vor Bundesverfassungsgericht gegen Abgabe wehren.

Die Gemeinschaft aus 71 Städten zieht mit ihrer Klage gegen den von der rot-grünen Landesregierung eingeführten sogenannten Kommunal-Soli vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - und die Düsseldorf bleibt nun doch dabei.

Nachdem die klagenden Kommunen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster gescheitert waren, hatte Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) zunächst abgelehnt, mit den anderen Klägern nach Karlsruhe zu ziehen: Er verwies auf geringe Erfolgsaussichten dieser Klage und hielt es angesichts eines Gesamtvolumens des Haushalts von 2,6 Milliarden für eine finanziell gut aufgestellte Kommune wie Düsseldorf für vertretbar, diese Solidarität zu leisten. Die CDU, aber auch die FDP, die mit SPD und Grünen im Rathaus in einer Ampel-Kooperation ist, hatten darauf gedrängt, dass Düsseldorf in der Arbeitsgemeinschaft der Kläger bleibt.

Inzwischen hat es offenbar ein Umdenken gegeben. Einem Schreiben der beauftragten Rechtsanwälte Jörg Wacker und Sven Dietrich zufolge, das unserer Redaktion vorliegt, ist Düsseldorf immer noch dabei. Auf Nachfrage bestätigt das Kämmerin Dorothée Schneider. Und nicht nur das: Die Stadt Düsseldorf hat die Arbeitsgemeinschaft für den 24. November ins Rathaus eingeladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Alles ist eng abgestimmt mit Paul Kirchhof, Professor für Staatsrecht an der Universität Heidelberg. Die fristwahrende Ruhestellung wurde aufgehoben, die Verfassungsbedenken wurden geltend gemacht. Karlsruhe prüft nun, ob die Klage zugelassen wird.

"Wir müssen jede Chance nutzen, um unsere finanzielle Eigenständigkeit zu wahren", sagt Kämmerin Schneider. "Der Kommunal-Soli entspricht nicht meinem Verständnis von Solidarität." Düsseldorf zahle bereits eine hohe Landschaftsumlage. Für den Kommunal-Soli musste Düsseldorf im vergangenen Jahr 18,8, dieses Jahr 6,7 Millionen Euro zahlen.

Die Kläger sehen in der Abgabe einen Verstoß gegen ihre im Grundgesetz zugesicherte Finanzhoheit. Die Richter in Münster erkannten in der Umlage einen Schutz für die Selbstverwaltungsgarantie - wegen der anhaltenden Überschuldung vieler Kommunen in NRW. Auch dagegen wollen die Kläger nun vorgehen.

(dr)
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