Notlandung wegen Prügelei im Suff Kölner Ehepaar geht vor Gericht leer aus

Düsseldorf · Auch über den Wolken gibt es Fälle von höherer Gewalt. Das Amtsgericht hat die Schadensersatzklage eines Kölner Ehepaars gegen eine Airline abgewiesen. 1200 Euro forderten die Eheleute, weil sie im April 2014 wegen einer Prügelei zweier Fluggäste an Bord eines Ferienfliegers und nach einer Notlandung erst sieben Stunden verspätet in der Dominikanischen Republik ankamen.

Verspätung: Entschädigung oder Ticketerstattung?
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Doch jene Prügelei war ein "außergewöhnlicher Umstand", vergleichbar mit einem Streik oder einem Vulkanausbruch, so das Gericht. In solchen Fällen ist die Airline nicht haftbar zu machen.

Schon im Luftraum über Frankreich musste die Maschine umkehren, weil zwei Fluggäste (20/37) an Bord unter Alkoholeinfluss Streit mit einem dritten Passagier bekommen hatten. Es folgte eine Notlandung in Köln/Bonn, die Crew wurde ausgetauscht, der Jet vor dem Weiterflug durchgeprüft. Das hätte die Fluglinie abwenden können, so die Kläger. Sie erklärten, dass die Streithähne schon beim Einchecken aufgefallen seien. Daher sei eine Entschädigung der Airline von 600 Euro pro Kopf fällig, so die Kläger.

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Das sah das Amtsgericht anders. Zwei weitere Passagiere hatten im Prozess zwar bestätigt, dass beide Männer schon vor dem Start auffällig waren, aber zugespitzt habe sich der Streit erst nach 30 Flugminuten. Das Gericht entschied, den Zwischenfall als "außergewöhnlichen Umstand" zu werten, "weil ein derart aggressives menschliches Verhalten für die Fluglinie nicht beherrschbar ist und nicht zum üblichen Ablauf der Personenbeförderung gehört". Die Airline dürfe sich "auf ein zivilisiertes Verhalten ihrer Passagiere verlassen, auch wenn diese zuvor oder an Bord Alkohol konsumiert haben".

Dass es hier anders war, sei nicht vorhersehbar gewesen, die Airline für die zwangsläufige Verspätung also nicht haftbar zu machen. Die Kläger können gegen das Urteil des Amtsgerichts jetzt noch Berufung einlegen.

(wuk)
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