Düsseldorf Kleidung gestohlen, um Anwalt zu zahlen

Düsseldorf · Mit einer überraschenden Darstellung hat sich ein 23-jähriger Asylbewerber aus dem Libanon vor dem Amtsgericht zu einem Ladendiebstahl geäußert. In einem Kaufhaus an der Schadowstraße war er am Samstag beim Diebstahl von Herrenkleidung für 800 Euro ertappt worden, kam dafür in U-Haft und gestern im beschleunigten Verfahren auf die Anklagebank.

Dort gab er nicht an, er habe sich mit der Beute gegen die Winterkälte schützen wollen, sondern verblüffte den Richter mit einer anderen Version: Er habe drei T-Shirts und drei Herrenhosen einer Luxusmarke nur gestohlen, um vom Erlös einen Rechtsanwalt bezahlen zu können - damit dieser Advokat im Zusammenhang mit dem Asylverfahren des Angeklagten dessen Abschiebung in die libanesische Heimat verhindern könne. Grundsätzlich müssen Asylbewerber vor dem Verwaltungsgericht selbst für ihren Anwalt aufkommen. Nur bei einem erfolgreichen Antrag auf Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat bei bedürftigen Antragstellern die Anwaltskosten - falls ein solches Verfahren gegen die drohende Abschiebung aus Sicht der Richter überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Ob das bei dem 23-Jährigen so ist oder nicht, konnte der Strafrichter nicht prüfen. Er stellte fest, dass der Angeklagte den Diebstahl zugegeben hat, die Beute an das Kaufhaus zurückgegeben wurde - und dass der 23-Jährige keine Vorstrafen hatte. Urteil: Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je fünf Euro und die Entlassung aus der U-Haft.

(wuk)
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