Frau leidet unter Wahnvorstellungen Kind getötet: Mutter muss in Klinik

Düsseldorf · Unter dem Einfluss von Wahnvorstellungen hatte eine 25-jährige Hausfrau im Juni ihre fast dreijährige Tochter getötet. Am Freitag hat das Landgericht die psychisch kranke Frau, die als gemeingefährlich gilt, wegen des Totschlags dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie-Klinik eingewiesen.

 Die Tat hatte im Juni für Entsetzen gesorgt.

Die Tat hatte im Juni für Entsetzen gesorgt.

Foto: Gerhard Berger

Sie fühlte sich vom Geheimdienst ihrer palästinensischen Heimat permanent verfolgt. Um ihrer zwei Jahre und acht Monaten alten Tochter dieses Schicksal zu ersparen, hat eine 25-jährige Mutter in der Ehewohnung an der Lichtstraße vor sechs Monaten ihr Kind unter dem Einfluss dieser Wahnvorstellung mit einem Küchenmesser getötet. Das gab die junge Frau auch damals sofort zu. Sie glaubte jedoch, ihr Kind sei durch die Tat ins Paradies gelangt.

"Es ist meiner Mandantin noch nicht möglich, die Tragweite ihres Tuns zu erkennen." - darauf hatte ihr Anwalt Christoph Nosseck vor dem Prozess hingewiesen. Doch weitere Details über diese schreckliche Familientragödie bekamen die Zuschauer nicht zu hören: Unmittelbar nach Verlesung der Kernvorwürfe wurde das Publikum vor die Tür geschickt, blieb vom gesamten Verfahren ausgeschlossen.

Verteidiger Nosseck erklärte am Rand des Prozesses: Weil seine Mandantin, die an einer paranoiden Schizophrenie leidet, damals im achten Monat schwanger war, "geht man davon aus, dass diese zweite Schwangerschaft der Auslöser" für jenen Krankheitsschub mit fürchterlichen Folgen war. Ganz sicher waren Gutachter jedenfalls, dass die 25-Jährige krankheitsbedingt zur Tatzeit schuldunfähig war.

Ihr Ehemann (35), bei dem das zweite Kind sofort nach der Geburt in Obhut gegeben wurde, muss jetzt aber nicht nur das tragische Geschehen und dessen Folgen aushalten. Dem Vernehmen nach machen ihm die Eltern der Frau obendrein Vorwürfe, weil er die Erkrankung der 25-Jährigen nicht rechtzeitig bemerkt habe.

Für Landgericht, Staatsanwältin und Verteidiger war klar, dass von der 25-Jährigen auch künftig Straftaten zu befürchten wären - wenn sie jetzt nicht in einer Psychiatrie-Klinik untergebracht wird. Die Entscheidung der Richter fiel daher schon nach wenigen Prozessstunden und ist rechtskräftig.

(RP)
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