300 Euro Strafe Kellner schenkt Wodka an 16-Jährige aus

Düsseldorf · 300 Euro Geldbuße muss ein Altstadt-Kellner zahlen, weil er einer 16-Jährigen einen Cocktail mit Wodka serviert hat. Die Jugendliche war bei einer routinemäßigen Zivilkontrolle des Ordnungsamtes im Frühjahr 2011 aufgefallen.

Fakten aus dem deutschen Drogen- und Suchtbericht 2011
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Foto: ddp

Die 16-Jährige trank in dem Altstadtlokal den Cocktail "Sex on the Beach", der unter anderem auch aus Wodka besteht. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ließen sich den Ausweis der jungen Frau zeigen. Diese Ausweiskontrolle ergab, dass sie gerade einmal 16 Jahre alt war.

Das Ordnungsamt leitete daraufhin gegen den Kellner, der das Mädchen bewirtet hatte, ein Bußgeldverfahren wegen der Abgabe von hochprozentigem Alkohol an Minderjährige ein, das nun vor dem Amtsgericht in Düsseldorf seinen Abschluss fand.

Die Aussage des Kellners, er habe die junge Frau als volljährig eingeschätzt, wies das Gericht als Schutzbehauptung zurück. Denn obwohl zwischenzeitlich fast ein Jahr vergangen ist, konnte der Richter am Aussehen der als Zeugin geladenen Minderjährigen feststellen, dass eine Ausweiskontrolle sträflich vernachlässigt wurde.

Wegen der fahrlässigen Abgabe eines branntweinhaltigen Getränks an eine Jugendliche wurde der Kellner zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren muss er auch aus eigener Tasche zahlen.

(anch)
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