Düsseldorf Kein neuer Prozess um Tod bei Stammzelltherapie

Düsseldorf · Der Prozess um den Tod eines schwerbehinderten Jungen (2) nach einer Stammzelltherapie wird nicht neu aufgerollt.

Vor vier Monaten musste eine Verhandlung gegen eine Ärztin (59) abgebrochen werden, weil ein Laienrichter kurz vorm Urteil plötzlich starb. Nun haben Landgericht und Staatsanwaltschaft die Akte komplett geschlossen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 900 Euro eingestellt.

Hunderten geistig behinderten Kindern waren in einer Klinik Stammzellen entnommen, aufbereitet und durch die Schädeldecke ins Gehirn gespritzt worden. Nach Komplikationen war 2010 ein Kind an den Folgen der Behandlung gestorben. Die Anklage gegen die Ärztin ging von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Kernpunkt der Anklage war, dass sie die Eltern nicht ordnungsgemäß über die hohen Risiken informiert habe. Damit habe sie sich, so das Gericht jetzt, zwar einer Körperverletzung schuldig gemacht. Die Behandlung sei aber "nicht fehlerhaft" gewesen. Zudem habe die Angeklagte nicht aus Gewinnstreben gehandelt, sondern sei von ärztlichem Ethos geleitet gewesen. Auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer stellten die Richter das Verfahren jetzt ein.

(wuk)
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