Düsseldorfer Flughafen Kein Halteverbot für Flughafenparker

Düsseldorf · Immer wieder sorgen Fluggäste im Bezirk 6 (Rath, Unterrath, Mörsenbroich und Lichtenbroich) für zugeparkte Straßen. Anwohner wollten deshalb eine Parkverbotszone - die Verwaltung lehnt das aber ab.

 Solche Parkhinweisschilder wie an der Wanheimer Straße könnten bald auch in anderen Stadtteilen stehen.

Solche Parkhinweisschilder wie an der Wanheimer Straße könnten bald auch in anderen Stadtteilen stehen.

Foto: H.-J. Bauer

Zugeparkte Parkplätze durch Fluggäste sind ein Problem, das seit vielen Jahren die Anwohner ärgert und die Bezirkspolitiker beschäftigt. Die Bezirksvertretung 6 hatte deshalb bereits im Mai an die Verwaltung die Bitte gerichtet, Halteverbotsschilder, wie sie im Bereich des Gewerbegebietes Lichtenbroich aufgestellt wurden, auch in anderen Straßen und Stadtteilen zu installieren.

Damit soll besonders in der Ferienzeit das Parkproblem rund um den Flughafen gelöst werden. Teilweise werden bislang die Wagen von einzelnen Reisenden abgestellt, welche Parkgebühren sparen wollen, teilweise werden aber auch ganze Straßenzüge systematisch von Parkfirmen zugestellt, die mehr Aufträge annehmen, als tatsächlich Plätze auf dem eigenen Firmengelände vorhanden sind.

Angedacht war, nach und nach alle Straßen ohne Wohnbebauung im Bezirk 6 (Rath, Unterrath, Mörsenbroich und Lichtenbroich) mit Halteverbotsschildern auszustatten wie die Wanheimer Straße, Teile der Kürten- und Theodorstraße, Am Gatherhof und die Bochumer Straße.

Die Verwaltung lehnt das aber ab. "Eine weitere Ausdehnung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraums führt zu einer reinen Verdrängung in den unbewirtschafteten Straßenraum", teilt die Verwaltung den Bezirkspolitikern mit. Zudem würden ihr keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass in den genannten Bereichen außerhalb der Ferienzeiten Parkprobleme entstünden. Außerdem würden keine zusätzlichen Kapazitäten des Ordnungsamtes für eine effektive Kontrolle existieren. Die Politiker wollen nun von der Verwaltung erfahren, wie die Stellensituation des Ordnungsamtes für die Kontrollen konkret aussieht.

Lediglich am Tiefenbroicher Weg nördlich der A44 will die Verwaltung prüfen, ob dort eine Höchstparkdauer von zwei Stunden eingeführt wird, um den Bedarf an Kurzzeitparkplätzen in der Nähe des Lichtenbroicher Baggersees zu decken.

(brab)
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