Düsseldorf Jugendschutz: Hohe Strafe für Gastwirt

Düsseldorf · Zu einer Geldstrafe hat das Amtsgericht jetzt einen Gastwirt wegen zweifachen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verurteilt. Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) hatten im August 2016 nach Mitternacht beobachtet, dass sich in einer Bar in der Innenstadt ein offensichtlich Minderjähriger aufhielt. Der, wie sich später herausstellte, 16-Jährige saß am Tresen, trank ein Bier und spielte an einem Geldspielgerät. Die beiden OSD-Mitarbeiter gingen in die Bar, um eine Jugendschutzkontrolle vorzunehmen. Der Gastwirt, dem der Verstoß offensichtlich bewusst war, versuchte den 16-Jährigen schnell aus dem Betrieb zu schicken und rief in Richtung der übrigen Gäste: "Alle Personen hier sind Zeugen. Der Junge war nur kurz auf Toilette. Das Ordnungsamt kann mir wieder nix. Alles meine Zeugen hier, die das bestätigen können."

Da der Gastwirt in der Vergangenheit mehrfach wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz aufgefallen war, wurde gegen ihn eine Buße von 3750 Euro festgesetzt. Mit diesem Bußgeld war der Gastronom nicht einverstanden und legte Einspruch ein, weshalb sich das Amtsgericht abschließend mit dem Fall befassen musste. Der Verteidiger des Gastwirtes gab in seinem Plädoyer zwar den Verstoß zu, war aber der Meinung, dass ein Bußgeld von maximal 150 Euro der Tat angemessen sein würde. Dieser Auffassung folgte das Amtsgericht nicht und wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass der Jugendschutz ein hohes zu schützendes Gut ist. Der Amtsrichter verurteilte ihn zu einer Strafe von 3000 Euro.

(RP)
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