Landgericht Düsseldorf Jugendliche quälen Opfer und filmen sich dabei

Düsseldorf · Ungewollt haben drei junge Intensivtäter alle Beweise für ihre Verurteilung selbst geliefert. Weil sie gewaltsame Übergriffe auf zwei Männer in Privatwohnungen gefilmt haben, kam das Amtsgericht zu hohen Jugendstrafen (21 Monate bis vier Jahre und drei Monate) gegen die drei Teenager (18 bis 19 Jahre alt).

In der Berufung beim Landgericht wehren sich die Verurteilten seit Montag gegen diese Urteile. Ein vierter Tatverdächtiger (21) strebt einen Freispruch an: Er soll unter Alkoholeinfluss bei einer Tat mitgemacht haben.

Ein vielfach vorbestraftes Zwillingsbruder-Paar (19) und einer ihrer Kumpels (18) sollen über Monate "marodierend" durch die Stadt gestreift sein. So hatte es das Amtsgericht festgestellt und dem Trio "menschenverachtende und sadistische" Praktiken bescheinigt. Demnach hatten die drei Männer unter Alkoholeinfluss nicht nur Freiheitsberaubungen begangen, sondern Raubtaten, Beleidigungen, Sachbeschädigungen und gefährliche Körperverletzungen. So sollen sie ein Urlauberpaar auf dem Weg zum Abflug in einer S-Bahn grundlos attackiert haben. Als der Mann sich wehrte, wurde er verprügelt, das beim Gerangel heruntergefallene Handy seiner Frau haben die Angeklagten angeblich später verkauft. Ähnlich war es einem Paar im Juni 2014 auf dem nächtlichen Heimweg an der Ellerstraße ergangen. Auch da wurde erst die Frau angepöbelt, als sie flüchten konnte, wurde ihr Partner verprügelt.

Noch schlimmer erging es einem Bekannten der Angeklagten. Er wurde laut Amtsgericht Ende 2015 in seiner Wohnung von ihnen heimgesucht, um 100 Euro, sein Handy und sein Fahrrad beraubt. Als er sich hinter seinem Bett versteckte und die Besucher um Gnade anflehte, haben sie laut erstem Urteil sogar noch gefilmt, wie sie ihn verhöhnten, dann verprügelten und auf ihn eintraten. Einen anderen Bekannten sollen sie Ende 2014 in eine leerstehende Wohnung gelockt, sollen gefilmt haben, wie ein Täter auf das Opfer urinierte, der Mann danach "ohne jeden Anlass" noch verprügelt und um 70 Euro beraubt wurde. Erst nach stundenlangem Martyrium kam das Opfer damals in den Morgenstunden frei. Blutproben bei den Angeklagten, die seit 2011 vielfach aktenkundig sind, ergaben bis zu zwei Promille Alkohol. Der Berufungsprozess beim Landgericht soll am Dienstag fortgesetzt und womöglich auch beendet werden.

(wuk)
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