Düsseldorf Jäger will nicht für Hirsch bezahlen

Düsseldorf · Als Sparfuchs aufgefallen ist ein Hobbyjäger im Streit um den Abschuss eines kapitalen Rothirschs jetzt nicht. Weil der Ex-Unternehmer (68) aus dem Raum Düsseldorf nämlich nicht die geforderten 7114,80 Euro für seinen Jagderfolg im Forst einer Wildtierstiftung zahlen wollte, wurde der Jägersmann jetzt beim Landgericht von der Stiftung verklagt.

Bei Zahlung des Betrages wäre ihm als Trophäe das 7,7 Kilo schwere Geweih des erlegten Tieres überlassen worden. Beim Zivilprozess um die Jagdgebühr packte der Anwalt der Stiftung das ebenso prächtige wie weit verzweigte Geweih nun sogar auf den Tisch der Richterin. Ein Urteil musste sie aber weder darüber abgeben noch musste sie eine Entscheidung über den Rechtsstreit fällen: Der Jäger soll der Stiftung zwar angeboten haben, den geforderten Preis für den Hirsch zu zahlen - aber nur gegen Spendenquittung. Das aber hatte die Stiftung abgelehnt, wäre das doch als Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu werten. Als Vergleich handelten beide Parteien immerhin aus, dass dem Jägersmann für den Abschuss ein Preisnachlass von fünf Prozent gewährt wird. Um die 16-endige Jagdtrophäe zu erhalten, muss er also nur noch 6759,06 Euro zahlen, eine Ersparnis von 355,74 Euro. Doch rechnet man Anwalts- und Gerichtskosten hinzu, muss der Waidmann insgesamt einen fünfstelligen Betrag hinblättern, also rund 10.000 Euro. Bei direkter Bezahlung des Abschussgeldes hätte er sich also locker 2885,20 Euro und dem Gericht diesen Prozess ersparen können.

(wuk)
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