Prozess in Düsseldorf "Ich stech' dich ab!" - Entlassung nach Morddrohung rechtens

Düsseldorf · Alle Unschuldsbeteuerungen eines fristlos entlassenen Mitarbeiters beim Landeskriminalamt (LKA) bleiben vergebens. Das Arbeitsgericht befand am Montag, dass der Rauswurf des 54-Jährigen wegen massiver Bedrohung seines Chefs rechtens war.

Seine Kündigungsschutzklage wurde abgewiesen, der Rauswurf nach 24 Dienstjahren bestätigt. Die Kammer gab an, sie sei "fest überzeugt", dass der Kläger vor fast zwei Jahren seinen Vorgesetzten telefonisch mit der Ermordung gedroht habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Per Untersuchung durch einen Sachverständigen hatte der Kläger zuletzt belegen wollen, dass er nach jahrelangem Zwist mit Kollegen und Vorgesetzten im LKA nun nicht mehr prozessfähig sei. Soweit ging dieses Gutachten aber nicht. Der 54-Jährige sei zwar "psychisch erkrankt", aber in seiner Prozessfähigkeit nicht eingeschränkt. Konkret wurde ihm angelastet, Ende 2014 abends von einer Telefonzelle aus die Privatnummer seines Chefs angewählt und nach kurzem Gespräch gedroht zu haben: "Ich stech' dich ab!" Der Chef war ganz sicher, dass nur der 54-Jährige angerufen haben könne. Erstens habe er den Kläger zweifelsfrei an dessen markanter Stimme erkannt, auch habe sich der Anrufer mit dessen Namen gemeldet und nur behördenintern bekannte Details genannt. Zudem sei die Privatnummer des Chefs nur wenigen Menschen bekannt. Der Kläger leugnete den Anruf dennoch. Er habe damals zwar vor seinem Haus gestanden (rund dreieinhalb Kilometer von jener Telefonzelle entfernt), habe aber nicht angerufen oder sogar gedroht. Er sah sich nach jahrelangen Querelen in der Behörde mit Anzeigen und Gegenanzeigen jetzt als Opfer einer Intrige.

Doch das Gericht urteilte nach Vernehmung zahlreicher Zeugen anders. Der Vorgesetzte, ein Nachbar des Klägers und seine Ex-Frau waren in früheren Terminen zu damaligen Abläufen angehört worden. Im Ergebnis befand die Kammer jetzt, der Anruf könne nur von dem 54-Jährigen stammen. Und eine Todesdrohung gegen den Chef sei ein "erheblicher Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten". Wegen der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung sei eine Weiterbeschäftigung des Klägers "nicht weiter zumutbar", so das Urteil. Dagegen kann der 54-Jährige noch in die nächste Instanz vors Landesarbeitsgericht ziehen.

(wuk)
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