Prozess am OLG Düsseldorf Hustenzeichen bei Bridge-Weltmeisterschaft?

Düsseldorf · Husteten sich zwei Bridge-Spieler zum Weltmeistertitel? Die beiden Ärzte bestreiten, sich mit Husten-Codes verständig zu haben, und wehren sich gegen ein lebenslanges Turnierverbot. Ihr Fall landet nun vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

 Zwei Bridge-Weltmeister kämpfen vor Gericht (Symbolbild)

Zwei Bridge-Weltmeister kämpfen vor Gericht (Symbolbild)

Foto: lamm

Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt am 15. November das Düsseldorfer Oberlandesgericht: Zwei deutsche Ärzte haben den nationalen und den internationalen Bridge-Verband verklagt, weil ihnen vorgeworfen wird, sich ihren Weltmeistertitel vor vier Jahren mit Hilfe von "Husten-Codes" erschummelt zu haben. Die Disziplinarkommission verhängte gegen das Team, das in der Bridge-Szene "German Doctors" genannt wurde, ein lebenslanges Teilnahme-Verbot an internationalen Turnieren. Mit anderen Partnern dürfen sie erst in zehn Jahren wieder spielen. Der Weltmeistertitel wurde aberkannt.

Die Geschichte machte im April 2014 Schlagzeilen: Ein Allgemeinmedizner aus Düsseldorf und ein Gynäkologe aus Schwarzenbek in Schleswig-Holstein gewinnen 2013 die Bridge-Weltmeisterschaft der Senioren auf Bali. Doch die Konkurrenten warfen den Ärzten vor, sich mit Hilfe von Gesten und Hustenzeichen über die Karten verständigt zu haben. Ein Mitspieler des Finalgegners aus den USA hatte die Wettkampfleitung nach dem Viertelfinale über den Verdacht informiert. Der Tisch des deutschen Teams wurde daraufhin per Video überwacht, jedes Husten notiert. Vier Monate nach dem Turnier bekamen die Ärzte Post: Wegen Betrugsverdachts sollten sie in den USA vor Gericht erscheinen — das taten sie aber nicht und wurden von der Disziplinarkommission gesperrt.

Die Klage der beiden Bridge-Spieler gegen die Sanktionen wurde zuerst vor dem Landgericht Köln verhandelt, das den Ärzten teilweise Recht gab: Das Gericht bewertete die Sperren des nationalen Verbandes als unverhältnismäßig. Es sei ein "erstmaliger Verstoß in einer jahrzehntelangen Bridge-Spieler-Karriere auf internationalem Niveau", hieß es in der Urteilsbegründung. Eine Ahndung mit der höchstmöglichen Sanktion sei deshalb unangemessen. Die Klage der Bridge-Spieler gegen den internationalen Verband wies die Zivilkammer des Kölner Landgerichts aber ab, da der Internationale Sportgerichtshof zuständig sei.

Sowohl die Spieler als auch der nationale Bridge-Verband legten gegen die Entscheidung Berufung ein — nun wird der Fall in nächster Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt. Die beiden Spieler sind inzwischen 64 und 74 Jahre alt.

(hsr)
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