Düsseldorf Hund "James Bond" bleibt im Tierheim

Düsseldorf · Der Schäferhund, der angeblich so clever ist, dass er "James Bond" getauft wurde, wird nicht an eine 39-jährige Frau herausgegeben. So entschied gestern ein Amtsrichter und wies den Eilantrag der Klägerin gegen das Tierheim damit zurück.

Die Frau beteuerte, Eigentümerin von "Bond" zu sein. Als der zweijährige Rüde im Februar bei einem Spaziergang weggelaufen war und von der Polizei ins Rather Tierheim gebracht wurde, war er in einem erbärmlichen Zustand, abgemagert und verängstigt, sein Fell ungepflegt. Mühsam musste er im Tierheim wieder aufgepäppelt werden. Die Frau zog zehn Wochen später per Eilantrag vors Amtsgericht, forderte die sofortige Herausgabe des Hundes.

Lebenspartner wurde Tierhaltung untersagt

Seine Ablehnung stützte der Richter nun auf drei Gründe. Eine solche Eile sei nicht geboten, da "Bond" im Tierheim offenbar nicht darunter leide, dass er sich nicht in seinem gewohnten Umfeld aufhält. Auch habe die Klägerin erst nach mehr als zwei Monaten, also viel zu spät, reagiert, um noch per Schnellverfahren die Herausgabe des Hundes zu fordern.

Und letztlich habe sie nicht belegt, dass sie wirklich die Eigentümerin ist. Alle Hundepapiere sind auf den Namen ihres Freundes ausgestellt - und ihm wurde vom Ordnungsamt bereits jede Tierhaltung untersagt.

"Bond" bleibt zunächst im Tierheim

Die Klägerin hat bestritten, nur die Schein-Eigentümerin zu sein. Da ihr Eilantrag nun aber gescheitert ist, kann sie nur noch mit einer formellen Klage die Herausgabe des Tieres einfordern. Dann müsste das Gericht alle Beweise und Umstände neu prüfen. Für "Bond" heißt das aber: Er bleibt vorerst im Tierheim. Bis die Eigentümer-Frage geklärt ist, hat der Tierschutz-Anwalt zugesichert, dass der Rüde nicht in andere Hände abgegeben wird.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort