Düsseldorf Hoverboard-Fahrer muss Geldstrafe zahlen

Düsseldorf · Erstmals ist gegen den Fahrer eines elektrischen Skateboards ("Elektro-Board") vom Amtsgericht eine Geldstrafe verhängt worden. Nach RP-Informationen wurde ein Informatiker von der Kölner Straße zu 1200 Euro verurteilt, weil er mit dem Gefährt mit mehr als sechs Kilometern pro Stunde im öffentlichen Straßenraum unterwegs war.

Per Strafbefehl erging der Schuldspruch wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. E-Boards oder auch "Hoverboards" sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Das Düsseldorfer Urteil gilt als das erste, das bundesweit in einem solchen Fall ergangen ist.

Vor zwei Monaten war der 40-Jährige mittags mit seinem Gefährt, das einem Skateboard mit Elektromotor gleicht, von vier Polizisten auf dem Gehweg fahrend erwischt worden. Angeblich wollte er nur rasch zu einer Apotheke und habe geglaubt, diese Art von Elektro- oder Hover-boards sei für das Fahren auf Gehwegen zugelassen, so der 40-Jährige.

Doch rechtlich gelten die Gefährte als Kraftfahrzeuge mit einem Tempo von mehr als 6 km/h, sie müssten haftpflichtversichert sein und der Fahrer müsste zusätzlich noch eine Fahrerlaubnis vorweisen. Für die behördliche Zulassung von Hoverboards fehlen bauartbedingt mehrere technische Voraussetzungen. Wegen der unerlaubten Nutzung des Hoverboards wurden gegen den 40-Jährigen jetzt 30 Tagessätze zu je 40 Euro als Strafe verhängt. Dagegen kann er noch Einspruch einlegen. Dann müsste das Gericht den Fall erneut überprüfen.

(wuk)
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