Düsseldorfer verurteilt Hohe Haftstrafen für Drogen schmuggelnde Gemüsehändler

Düsseldorf · Mit Haftstrafen bis zu sieben Jahren hat das Landgericht am Montag den schwunghaften Drogenhandel von Zwillingsbrüdern aus Heerdt und drei ihrer Helfershelfer geahndet. Sie hatten die Drogen über ihren Gemüsehandel nach Düsseldorf gebracht.

Drogen und Wertsachen der Festgenommenen aus Heerdt
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Drogen und Wertsachen der Festgenommenen aus Heerdt

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Foto: Polizei Düsseldorf

Das Quintett, gegen das seit März verhandelt wurde, hatte laut Geständnissen über einen asiatischen Gemüsehandel der Brüder (33) bei Lebensmitteleinkäufen in den Niederlanden kiloweise Marihuana und tausende von Ecstasy-Pillen zwischen Möhren und Kohl versteckt und nach Düsseldorf geschafft. Hier wurden die Drogen abgepackt und bundesweit vertrieben. Mit den Urteilen entsprach das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Erst die "Lebensbeichte" eines frisch ertappten Ecstasy-Kunden hatte die Polizei vor rund einem Jahr auf die Spur der bisher unbescholtenen Zwillinge gebracht. Die jetzt als Haupttäter abgeurteilten Brüder, die in Heerdt jenen Asia-Lebensmittelhandel aufgebaut hatten, hätten bis dahin "ein sozialgerechtes Leben geführt", so die Richter.

Doch hinter dieser Kulisse hatten sie schon seit August 2013 bei Einkäufen in den Niederlanden in ihren weißen Lieferwagen nicht nur Lebensmittel eingeführt, sondern darunter versteckt auch Rauschgift in großen Mengen.

Im August 2016 festgenommen, haben die Brüder, ein Lagerarbeiter, ein Fahrer und auch eine angehende Studentin im Strafprozess umfassend zu den Vorwürfen ausgesagt. Nur deshalb konnte der Prozess "so zügig abgeschlossen werden, weil alle mitgeholfen haben, dass die Details aufgeklärt werden konnten", wie der Vorsitzende Richter am Montag sagte.

Die Brüder wurden für Einfuhr und Handel von mindestens 44 Kilo Marihuana und 140.000 Ecstasy-Tabletten zu sieben Jahren sowie sechs Jahren und elf Monaten Haft verurteilt, deren Fahrer zu drei Jahren Gefängnis.

Für die als Aushilfe tätige Frau setzten die Richter eine Strafe von 14 Monaten fest, gegen den Lagerarbeiter wurden 24 Monate verhängt. Diese beiden Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Vom Drogengewinn hat das Gericht zudem 240.000 Euro aus dem Vermögen der Brüder eingezogen.

(wuk)
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