Düsseldorf HIV-Fall: "Gesundheitsamt im Recht"

Düsseldorf · Der Aufruf einer Düsseldorfer Ärztin an die Ersthelfer eines in der U-Bahn-Station Nordstraße verunglückten Mannes, sich bei ihr oder dem Gesundheitsamt zu melden, hat eine Debatte um Daten- und Patientenschutz ausgelöst. Betroffene und eine Juristin finden die öffentliche Suche in Ordnung.

 Im U-Bahnhof Nordstraße stürzte ein Mann am Freitag vor einer Woche auf die Bahngleise und wurde von Passanten gerettet.

Im U-Bahnhof Nordstraße stürzte ein Mann am Freitag vor einer Woche auf die Bahngleise und wurde von Passanten gerettet.

Foto: Georg Salzburg

Während der Leiter des Gesundheitsamts, Klaus Göbels, von Rechtsgüterabwägung spricht, die unter Umständen zugunsten des Schutzes der Ersthelfer ausfallen müsse, werden vor allem im Internet Vorwürfe laut, der kranke Mann werde an den Pranger gestellt, stigmatisiert, und durch die Berichterstattung Panik verbreitet.

Vergangenen Montag war der offenbar diabeteskranke Obdachlose infolge eines Zuckerschocks vom Bahnsteig auf die U-Bahngleise gestürzt. Mehrere Helfer hatten den Mann, der sich dabei blutende Verletzungen zugezogen hatte, von den Gleisen gerettet, Ärztin und Augenzeugin Marianne Hagen dann gemeinsam mit einer Studentin erste Hilfe geleistet, bis der Rettungsdienst den Verletzten ins Marienhospital brachte.

Es sei der vorgeschriebene Weg, bei Patienten mit HIV oder Hepatitis C dies nach dem Bundesseuchenschutzgesetz ans Gesundheitsamt zu melden, sagte ein Sprecher des Hospitals. Im konkreten Fall war die Ärztin, deren Personalien dem Rettungsdienst bekannt waren, von der Feuerwehr über eine Doppelinfektion des Patienten informiert worden. Studentin Christine ist froh darüber. "Sich infiziert zu haben, ohne es zu wissen, könnte schließlich eine ganze Reihe fataler Folgen nach sich ziehen." Von Stigmatisierung des Patienten, dessen Identität nicht bekannt wurde, könne keine Rede sein. "Er kann schließlich auch nichts dafür." Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung der Ersthelfer sei gering. "Trotzdem ist es beruhigend, wenn es ein Test belegt," sagt die Studentin.

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Foto: AP

Auch aus juristischer Sicht geht die öffentliche Suche nach den Helfern in Ordnung: "Gerade wenn es darum geht, eine drohende Gefahr abzuwenden, kann die Schweigepflicht ausgehebelt werden. Das ist ein Sonderfall", sagte Alexandra Jorzig, Düsseldorfer Fachanwältin für Medizinrecht, auf RP-Anfrage.

(RP)
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