Düsseldorf Helmpflicht gilt nicht für jeden Motorradfahrer

Düsseldorf · Dass die Polizei am Wochenende mehreren Rockern kein Knöllchen schrieb, obwohl die Männer ohne Helm auf ihren schweren Motorrädern unterwegs waren, hat für Irritationen gesorgt.

Ist aber völlig korrekt, denn der Paragraf 21 a der Straßenverkehrsordnung, wonach ein "geeigneter Schutzhelm" für Krafträder und offene Fahrzeuge ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h vorgeschrieben ist, gilt nicht für jedermann. Ausnahmen müssen aber medizinisch begründet und diese Gründe von einem Arzt attestiert sein.

Anders als in vielen anderen NRW-Städten kostet so eine Ausnahmegenehmigung beim Düsseldorfer Straßenverkehrsamt nicht einmal eine Gebühr. Antrag ausfüllen, Attest beilegen und dann "oben ohne" fahren ist aber auch unter Motorradfahrern eher umstritten. Die meisten sind nämlich durchaus für die 1977 eingeführte Helmpflicht, mit der der Gesetzgeber die Zahl der schweren Kopfverletzungen durch Motorradunfälle (und wohl auch die hohen Behandlungs- und Pflegekosten) reduzieren wollte. Ausgerechnet eine Kopfverletzung oder eine frische Operationswunde am Kopf kann aber auch vom Helmtragen befreien. Sogar eine "schmerzhafte Schuppenflechte" kann unter Umständen für eine Ausnahmegenehmigung sorgen. Wobei die Begründung allein in der Arztverantwortung liegt: Seine Diagnose muss dem Straßenverkehrsamt nämlich nicht mitgeteilt werden.

Das gleiche gilt übrigens für die Gurtpflicht im Auto: Wer einen Herzschrittmacher trägt, wird davon dauerhaft befreit, nach Operationen oder bei akuten Erkrankungen im Rumpfbereich kann man auch eine vorübergehende Ausnahme beantragen.

Bei der Helmpflicht sind die Voraussetzungen für eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung allerdings streng. Medizinische Gründe, die das Tragen eines Helms auf dem Kopf unmöglich machen, könnten nämlich auch die Eignung zum Motorradfahren an sich in Frage stellen und eine entsprechende Prüfung von Amtswegen nach sich ziehen.

Vor einigen Jahren machte ein gläubiger Sikh Schlagzeilen, der unter Verweis auf die Turbanpflicht seiner Religion von der Helmpflicht befreit werden wollte. Er scheiterte damit allerdings vorm Verwaltungsgericht Freiburg.

(sg)
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