Düsseldorf Streit um 500.000-Euro-Kunstwerk

Düsseldorf · Das Landgericht versuchte am Dienstag zu klären, ob ein Werk von Günther Uecker Helge Achenbach oder dessen Frau gehört. Die Albrecht-Erben haben es im Rahmen ihrer Forderung gegen den Kunstberater pfänden lassen,

 Dorothee Achenbach hat das Uecker-Werk, um das es im Prozess geht, bei einer Firma ihres Mannes gekauft.

Dorothee Achenbach hat das Uecker-Werk, um das es im Prozess geht, bei einer Firma ihres Mannes gekauft.

Foto: Andreas Endermann

An den Eröffnungstag seiner Galerie am Grabbeplatz im September 2011 erinnert sich Hans Mayer gern. Er sei bei den Vorbereitungen der Vernissage gewesen, als Helge Achenbach im Porsche Cayenne vorfuhr, ausstieg und auf das Werk zeigte, das an jenem Tag der Star der Galerie war. "Er fragte, was das koste, ich sagte eine halbe Million, und er sagte, ich soll es reservieren".

Der Galerist, der in der 6. Zivilkammer des Landgerichts am Dienstag Industriekaufmann als seinen Beruf angab, hat diese Geschichte auch schon im Buch zum Besten gegeben, das Helge Achenbach vor einigen Jahren veröffentlichte. Am Dienstag wiederholte er sie vor Gericht und schilderte auch, wie "heilfroh" er gewesen sei, schon vor der eigentlichen Eröffnung ein so gutes Geschäft gemacht zu haben. Das Kunstwerk sei später wohl an Achenbachs Ehefrau gegangen, das habe man im Freundeskreis erzählt, und als später Angebote von 700.000 und sogar 850 000 Euro bei ihm eingegangen seien, habe Helge Achenbach ihm stets gesagt, er könne das Uecker-Werk nicht weiterverkaufen, weil er seiner Frau gehöre und er mit ihr "nicht darüber reden" könne.

Babette Albrecht sagte im Strafprozess über die Kunstgeschäfte aus, bei denen Helge Achenbach ihren verstorbenen Mann betrogen haben soll.

Babette Albrecht sagte im Strafprozess über die Kunstgeschäfte aus, bei denen Helge Achenbach ihren verstorbenen Mann betrogen haben soll.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Das bestätigt im Wesentlichen, was Helge Achenbach schon selbst ausgesagt hat und was die Anwälte seiner Frau vortrugen. Denn der in Rede stehende Uecker ist im vorigen Jahr aus dem Wohnhaus der Familie abgeholt worden, als Pfand der Erben des verstorbenen Berthold Albrecht. Die haben Achenbach wegen Unregelmäßigkeiten bei Kunstgeschäften mit dem Aldi-Erben auf Schadenersatz von rund 20 Millionen Euro verklagt - und in erster Instanz Recht bekommen - und zur Absicherung der Forderung Achenbachs Wertsachen unter Arrest gestellt. Im Fall eines Gemäldes von Thomas Schönauer hatte Dorothee Achenbach bereits erfolgreich auf Rückgabe geklagt, weil der Künstler bestätigte, dass er es ihr geschenkt hatte. Auch mehrere gepfändete Terrakotta-Köpfe, die die Kunsthistorikerin schon während ihres Studiums besaß (was Kommilitonen im Zeugenstand bestätigten) soll sie zurückbekommen.

Bei dem Uecker-Werk ist die Lage komplizierter. Denn der Kaufpreis wurde Hans Mayer in zwei Raten von zwei Firmen Helge Achenbachs überwiesen. Erst ein Jahr später hatte eine dieser Firmen der Ehefrau eine Rechnung geschickt. Die Albrecht-Anwälte bezweifeln, dass es dabei um einen regulären Kauf ging, gehen davon aus, dass das Werk immer noch Helge Achenbach gehörte - und deshalb rechtmäßig gepfändet worden sei.

Das Gericht will nun überlegen, ob Christine Uecker, die Ehefrau des Künstlers, noch dazu befragt werden soll, was sie über die Eigentumsverhältnisse weiß. Im September will die Zivilkammer, die auch das Schadenersatz-Urteil gegen Achenbach gesprochen hat, eine Entscheidung verkünden.

(RP)
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