Guru-Prozess in Düsseldorf "Heiliger" wirft Gutachter Befangenheit vor

Düsseldorf · In Düsseldorf läuft der Prozess gegen zwei Männer, die sich Frauen gegenüber als Heilige ausgegeben und sie zur Prostitution gezwungen haben sollen. Ein Psychiater soll den Geisteszustand des Hauptangeklagten bewerten. Die Verteidigung des Angeklagten lehnte den Mediziner wegen Befangenheit ab - weil er im Gerichtssaal Zeitung las.

 Die Angeklagten sollen mehrere Frauen mit brutalen Misshandlungen und pseudo-religiösen Ritualen von sich abhängig gemacht haben.

Die Angeklagten sollen mehrere Frauen mit brutalen Misshandlungen und pseudo-religiösen Ritualen von sich abhängig gemacht haben.

Foto: dpa, cas kde

Wenn er die Frauen anrief, die er zur Prostitution in verschiedenen Bordellen gezwungen haben soll, meldete sich der Mann am Telefon mit "Hier ist der Heilige". Selbst der mitangeklagte Komplize des 30-Jährigen soll an dessen überirdische Verbindungen geglaubt haben. Seit Juni stehen die beiden vor Gericht, und mit im Saal sitzt auch ein Psychiater, der am Ende der Verhandlung ein Gutachten über den Geisteszustand des Hauptangeklagten abgeben soll. Den aber will der 30-Jährige jetzt nicht mehr. Sein Verteidiger hat ihn am Freitag als befangen abgelehnt.

Während im Gericht nämlich die Mitschnitte der Telefonate abgespielt wurden, die der "Heilige" im Lauf der polizeilichen Ermittlungen geführt hat, soll der Experte in einer Zeitschrift geblättert und eine Zeitung gelesen haben. Für die Verteidigung ein Zeichen dafür, dass der Psychiater kein Interesse an der Beweisaufnahme habe, die er in seinem Gutachten auch würdigen soll.

Der renommierte Gutachter nahm den Befangenheitsantrag gelassen: Er sei, erklärte er dem Gericht und den Verteidigern, seit seiner Kindheit passionierter Pianospieler und schon deshalb durchaus in der Lage, zwei Dinge gleichzeitig zu tun, wie etwa Lesen und Zuhören. Die Strafkammer will nächste Woche entscheiden, ob dem Befangenheitsantrag trotzdem stattgegeben und der Prozess womöglich neu aufgerollt werden muss.

Dem 30-jährigen Kölner wirft die Staatsanwaltschaft vor, zwei Frauen psychisch und auch mit Gewalt von sich abhängig gemacht und sie zur Prostitution gezwungen zu haben. Als eine der Frauen im Rahmen einer Razzia in einem Reisholzer Bordell von der Polizei aufgegriffen worden war, waren die Ermittlungen in Gang gekommen. Das Geld, dass die Frau verdiente, indem sie bis zu 18 Stunden am Tag anschaffen ging, musste sie komplett abgeben, 1000 Euro soll das Minimum gewesen sein, das der Mitangeklagte im Auftrag des "Heiligen" abgeholt haben soll. Der mutmaßliche Komplize soll wie die Frauen auch geglaubt haben, dass der Angeklagte ein überirdisches Wesen sei und ihn wie die beiden Frauen mit "Heiliger" oder "Gesandter" angesprochen haben.

Der angebliche Heilige hat laut Anklage mit dem Lohn der Frauen das Kölner Reihenhaus fürstlich eingerichtet, in dem er unbescholten mit seiner Familie lebte.

(sg)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort