Düsseldorf Haftstrafen für Diebstähle in Kirche

Düsseldorf · Angeblich nur zum Gebet hatten ein 33-jähriger Familienvater und seine Frau (31) immer wieder die St.Gertrudis-Kirche heimgesucht, waren dem Küster dabei stets "andächtig" vorgekommen. Bis die Eheleute, beide mehrfach vorbestraft wegen Diebstählen aus Kirchen, Mitte April beim Plündern der Kollekte in Eller erwischt wurden.

 Der 33-jährige Angeklagte muss für zehn Monate in Haft. Die Strafe seiner Ehefrau wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der 33-jährige Angeklagte muss für zehn Monate in Haft. Die Strafe seiner Ehefrau wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Foto: wuk

Er habe doch bloß gebetet "für meine Kinder und die Familie", ließ der Angeklagte über einen Dolmetscher ausrichten. Er habe sogar noch zwei Euro in den Opferstock getan und dafür zwei Kerzen entzündet. Bei der Festnahme jedoch wurden bei ihm 83,92 Euro in Münzen gefunden - und eine so genannte Leimpeitsche: Ein langes Metallstück, an dessen Ende ein spezieller Kleber haftet.

Eine Videoaufnahme zeigte zudem, dass der Mann seine Hand mit einem langen Gegenstand just am Opferstock mehrfach hoch und herunter bewegte. Sein Anwalt fand, das könne auch eine Bekreuzigung sein. Der Richter glaubte davon kein Wort. Zumal der Angeklagte zehnfach vorbestraft ist - auch und zuletzt im Dezember 2015 wegen Diebstählen aus Kirchen. Ebenso seine Frau, die in der St.-Gertrudis-Kirche den Ehemann nach Überzeugung des Richters sorgsam abgeschirmt hat gegen jede Entdeckung. Ob die beiden im Zusammenspiel in Eller aber wirklich Geld aus dem Opferstock erbeutet haben, blieb unklar. Denkbar wäre immerhin, dass die gefundenen Münzen von der Bettelei, dem Verkauf von Obdachlosenmagazinen oder vom Flaschensammeln stammte, was jedem von ihnen nach eigenen Angaben bis zu 60 Euro täglich einbringt. Also erkannte der Richter im Urteil gegen das Ehepaar nur auf versuchten, gewerbsmäßigen Diebstahl. Dennoch muss der Mann nach einer zuletzt gewährten Bewährungsstrafe jetzt für zehn Monate in Haft bleiben. Nur seine Frau kam auf Bewährung frei.

(RP)
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