Düsseldorf Haftstrafe für Messer-Attacke auf Studentin

Düsseldorf · Flüchtlinge beraubten eine 19-Jährige. Einer muss fast vier Jahre in Haft, der andere in den Entzug.

Mit Mut, Glück und der Hilfe eines Passanten hat eine 19-Jährige Ende 2015 einen Raubüberfall am Südring überstanden. Zwei junge Iraner, die drei Tage zuvor in Köln als Flüchtlinge registriert worden waren, hatten der Studentin deren Tasche mit acht Euro Bargeld geraubt, einer der Täter hatte sie noch in ein Gebüsch geschubst und fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Beide gaben vor dem Landgericht an, sie seien drogensüchtig nach Deutschland gekommen. Die Richter schickten den jüngeren Mann (19) jetzt per Urteil in eine Drogen-Entzugsanstalt, den älteren verurteilten sie zu fast vier Jahren Haft.

Mit einem Teppichmesser war sich der eine Täter an jenem Novemberabend vor der jungen Frau demonstrativ über den Hals gefahren, hatte Geld von ihr gefordert. Der Jüngere lief mit der erbeuteten Handtasche davon, der ältere lieferte sich mit dem Opfer noch einen Ringkampf. Sein Versuch, die 19-Jährige dabei mit dem Messer am Hals zu verletzten, scheiterte auch daran, dass die Frau einen dicken Schal trug - und dass durch ihre Hilfeschreie ein Passant aufmerksam wurde und den Angreifer festhielt.

Vor Gericht hatten beide Angeklagten beteuert, sie seien schon in ihrer Heimat drogensüchtig gewesen, hier mit den "hohen Preisen" für Drogen nicht zurechtgekommen, hätten daher den Überfall "begehen müssen". Das Gericht ging nach einem Gutachten davon aus, dass beide zur Tatzeit massiv unter Drogenentzug litten, also nur eingeschränkt schuldfähig waren. Nach Jugendrecht wurde der 19-Jährige schuldig gesprochen, aber nach fünf Monaten in U-Haft jetzt in eine Entzugsanstalt geschickt. Der Ältere wurde als Erwachsener beurteilt, erhielt drei Jahre und zehn Monate Haft und muss ebenfalls zum Drogenentzug in eine Suchtanstalt. Dem Opfer wurden 3000 Euro Schmerzensgeld plus 300 Euro als Schadenersatz zugesprochen. Ob die Frau bei den mittellosen Angeklagten das Geld eintreiben kann, ist ungewiss.

(RP)
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