Düsseldorf Haftstrafe für Flaschen-Attacke

Düsseldorf · Mit klaren Worten und einer hohen Strafe hat das Landgericht gestern den Raub-Prozess gegen einen 26-jährigen Nordafrikaner beendet. Der Mann muss für fünfeinhalb Jahre in Haft, weil er einem Angetrunkenen an der Friedrich-Ebert-Straße vor drei Monaten die Geldbörse gestohlen, das Opfer mit einem abgeschlagenen Flaschenhals verletzt hat. Das hatte der wegen Diebstahls vorbestrafte Angeklagte, der mindestens zwei Identitäten besitzt und aus Marokko oder Tunesien stammt, gestanden.

In seiner Urteilsbegründung machte der Richter deutlich, dass der Angeklagte eigentlich mit dem Wohlwollen der Strafkammer rechnen durfte: "Wir haben großes Verständnis für alle, die aus wirtschaftlicher Not oder sonstigen Gründen nach Deutschland kommen. Aber wenn man dann bleiben darf, wie lange auch immer, sollte man sich das nicht durch Straftaten verderben." Eine Reaktion ließ sich der Angeklagte, informiert über einen Dolmetscher, nicht anmerken. Er hatte bei der Festnahme Anfang Dezember 2015 behauptet, ein Dieb habe ihm in der Nähe eines Büdchens die frisch gestohlene Geldbörse zugesteckt. Als das Opfer trotz erheblicher Alkoholisierung das aber bemerkte und die Rückgabe der Beute forderte, habe er sich mit einem abgebrochenen Flaschenhals gegen die Zudringlichkeit des aggressiven Opfers gewehrt.

Im Prozess ließ der Angeklagte dann den anderen Dieb weg, nahm die Tat auf sich. Dabei hatte er den Bestohlenen mit dem scharfkantigen Flaschenhals auch am Rücken verletzt, um sich im Besitz der Beute zu halten. Es kam sogar zu der grotesken Situation, dass das Diebstahlsopfer ihm Geld anbot, um seine Börse zurückzukaufen, weil er am nächsten Tag in Urlaub fahren wollte, seine Personaldokumente dafür brauchte. Weggeworfen hat der Angeklagte die scharfkantige Glasscherbe erst, als die Polizei ankam. Die Richter werteten das als schweren räuberischen Diebstahl, für den die Mindeststrafe bei fünf Jahren Haft liegt. Aufgestockt wurde die Strafe noch wegen der zusätzlichen gefährlichen Körperverletzung und einer Sachbeschädigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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