Düsseldorf Gutachter soll Drohnen-Video prüfen

Düsseldorf · Wegen Aufnahmen in Flughafen-Nähe steht ein 45-Jähriger vor Gericht.

Unbedachtes Geplapper könnte einen Geschäftsmann (45) jetzt 300 Euro kosten. Diese Buße hatte die Bezirksregierung gegen ihn wegen Verletzung des Luftraums verhängt. Vor einem Jahr ließ der 45-Jährige nämlich eine Foto-Drohne auf seinem Grundstück in Flughafennähe aufsteigen - und tönte hinterher in einem sozialen Netzwerk, er habe ein Video aus 154 Metern Höhe gedreht. Erlaubt sind im kontrollierten Luftraum rund um den Flughafen nur Flüge bis 30 Meter Höhe. Doch vor dem Amtsgericht wehrte sich der Mann gestern gegen die Buße. Er habe im Netzwerk bloß ein bisschen geflunkert, habe die Flughöhe aufgebauscht. Aus welcher Höhe das Video wirklich aufgenommen wurde, muss jetzt ein Gutachter klären.

Unter dem Titel "schönes Flugwetter" hatte der Geschäftsmann damals seine Drohnen-Aufnahmen bei Facebook gepostet. Und schwärmte dabei nicht nur von einer Flughöhe von 154 Metern, sondern gab auch an, "in Wahrheit" stammten die Aufnahmen nicht von dem Drohnenflug, sondern "von meiner Frau auf einem Besen". "Hoffentlich kriegt die jetzt keinen Ärger mit der Luftaufsicht", witzelte der 45-Jährige vor Prozessbeginn. Im Gerichtssaal gestand der Angeklagte dann den Drohnenflug. Aber wie man an den Aufnahmen sehen könne, sei das Fluggerät nur rund 30 Meter hoch aufgestiegen. Seine Facebook-Angabe von 154 Metern sei falsch.

"Das war nur Prahlerei", so einer seiner Anwälte. "Er hat es halt aufreißerisch dargestellt, es mit der Wahrheit nicht so genau genommen." Aber das könne dem 45-Jährigen bei dem lockeren Facebook-Tonfall und nach dem Hinweis auf einen angeblichen Besenflug seiner Frau doch niemand übelnehmen. Das sahen die Flugsicherung des Flughafens, die Bezirksregierung und gestern auch der Richter allerdings ganz anders. Allein 2016 sollen rund um den Düsseldorfer Airport sechs Vorfälle mit ungenehmigten Drohnen-Flügen registriert worden sein. Bisher kam dabei niemand zu Schaden. Doch Verstöße gegen luftverkehrsrechtliche Vorschriften können mit bis zu 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Um zu klären, in welche Höhen die Drohne des 45-Jährigen damals wirklich aufgestiegen ist, will der Richter nun nach einem Gutachter suchen, der das Luftvideo auswertet. Wann der Prozess dann weiter geht, ist noch unklar.

(RP)
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