Düsseldorf Großvater gibt Missbrauch seiner Enkelin zu

Düsseldorf · 62-Jähriger wird zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt und muss eine Geldbuße zahlen.

Nur knapp ist ein 62-jähriger Frührentner gestern einer Gefängnisstrafe wegen Missbrauchs entgangen. Mit einem Geständnis vor dem Amtsgericht und mit einer totalen Kontaktsperre zu seinen beiden minderjährigen Enkelinnen hat der Angeklagte die Richterin so milde gestimmt, dass sie dem 62-Jährigen trotz des mehrfachen sexuellen Missbrauchs an einer Enkelin eine Bewährungs-Chance einräumte. Aber nur, wenn der Großvater dem Verein "Zartbitter" als Anlaufstelle für Missbrauchsopfer nun 500 Euro als Buße zahlt.

Den Kopf gesenkt, das Gesicht mit vorgehaltener Hand abgeschirmt, hat der Großvater alle fünf Anklagepunkte zugegeben. "Mir tut das wirklich leid von Herzen", erklärte er vor Gericht. Demnach hatte er - damals noch in direkter Nachbarschaft zu seinem Sohn und dessen Familie - die kleinste Enkelin ab deren 13.Lebensjahr mehrfach unsittlich angefasst. Jeden Versuch der Gegenwehr des Kindes hat er laut Geständnis ignoriert. "Und das nicht nur einmal, sondern immer wieder, weil es ja funktioniert hat, auch wenn das Kind Nein gesagt hat", so die Richterin. "Ich nehme Ihnen ab, dass Sie sich schämen", sagte sie. Besonders tragisch an dem Fall ist jedoch: Jene beiden Mädchen waren damals bereits von ihrem Vater, dem Sohn des Angeklagten, in noch viel schlimmerer Art so schwer sexuell missbraucht worden, dass der Vater dafür bereits zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist. Davon will der hier angeklagte Opa angeblich erst viel später erfahren haben. "Aber Sie haben das familiäre Vertrauensverhältnis auch noch missbraucht, weil nicht nur der Vater, sondern auch noch der Opa in sexueller Absicht Kinder zum Spielball eigener Begierden gemacht hat", machte die Richterin deutlich. Was das für die Kinder bedeutet haben mag, sei unaussprechlich.

Für den Opa sprach nur, dass er durch das Geständnis den Mädchen einen weiteren Auftritt als Opfer in einem Gerichtsverfahren erspart hat. Und dass der 62-Jährige bisher nicht vorbestraft war, sich seit seinen Taten von seinen Enkelinnen fern hält - "und das soll so bleiben", wie er versprach. Nur deshalb setzte die Richterin die fällige Haftstrafe zur Bewährung aus. Unter der Bedingung, dass er trotz karger Rente jetzt 20 Monate lang je 25 Euro an den Verein für Missbrauchsopfer überweist. "Damit er auch was spürt und jeden Monat daran erinnert wird", so die Staatsanwältin. Das Urteil ist rechtskräftig.

(wuk)
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